Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2013, 25
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 25
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2013, 25:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.06.2012
- XI ZR 149/11, XI ZR 173/11, XI ZR 174/11, XI ZR 175/11, XI ZR 176/11, XI ZR 177/11, XI ZR 178/11, XI ZR 179/11 -
Bank muss nicht über eine im Kaufpreis einer Immobilie enthaltene Innenprovision aufklären
Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen einer Bank in acht Parallelfällen entschieden, dass Anleger nicht arglistig über die Höhe der Vertriebsprovision getäuscht werden, wenn in dem Verkaufsprospekt angegeben wird, vom Gesamtaufwand entfielen für den Erwerb einer Immobilie 76,70 % auf "Grundstück, Gebäude incl. Vertrieb und Marketing" und darin eine Vertriebsprovision in Höhe von 18,24 % eingepreist ist. Die den Erwerb finanzierende Bank traf deshalb insofern keine Aufklärungspflicht unter dem Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2013, 25 wird teils auch als „VuR 13, 25“, „VuR 2013, S. 25“ oder „VuR 13, S. 25“ zitiert.