Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 888
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 888
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 888:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom21.01.2015
- 20 U 233/14 -
Kein Versicherungsschutz durch Teilkaskoversicherung bei Nässeschäden aufgrund durch Regensturm auf Fahrzeugoberfläche angesammelten Wassers
Dringt Wasser in ein Fahrzeug, weil sich aufgrund eines Regensturms Wasser auf der Fahrzeugoberfläche sammelt, das nicht abfließen kann, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt weder eine versicherte Überschwemmung noch ein versicherter Sturmschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2015, 888 wird teils auch als „VersR 15, 888“, „VersR 2015, S. 888“ oder „VersR 15, S. 888“ zitiert.