Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2014, 1452
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2014, Seite: 1452
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2014, 1452:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom15.07.2014
- 9 U 204/13 -
Versicherungsnehmer muss sich bewusste Falschangaben seines Sohnes in Schadensanzeige zurechnen lassen
Verursacht der Sohn eines Versicherungsnehmers einen Verkehrsunfall und gibt der Sohn in der Schadensanzeige gegenüber der Versicherung wahrheitswidrig an, keinen Alkohol getrunken zu haben, so muss sich der Versicherungsnehmer diese Falschangabe gemäß § 166 BGB zurechnen lassen. Aufgrund der begangenen vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wird die Kaskoversicherung gemäß § 28 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2014, 1452 wird teils auch als „VersR 14, 1452“, „VersR 2014, S. 1452“ oder „VersR 14, S. 1452“ zitiert.