alle Urteile, veröffentlicht am 25.05.2022
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2022
- 6 L 1011/22 -
Einführung eines Tempo-30 Abschnitts in einer Ortsdurchfahrt ist bei unzureichender Abwägung rechtswidrig
Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt der L 137 in Meerbusch-Büderich vorläufig ausgesetzt
Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 137 in Meerbusch im Bereich der Moerser, Düsseldorfer und Neusser Straße während der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist rechtswidrig und muss vorläufig rückgängig gemacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.
Ortsdurchfahrten von Landesstraßen sollen den Verkehr bündeln und dadurch die Wohngebiete des Ortes ruhig halten. Um Ausweichverkehr durch Wohngebiete zu verhindern, darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der StVO von 50 km/h auf Ortsdurchfahrten nur im Ausnahmefall und nur nach einer umfassenden Abwägung des Für und Wider auf Tempo 30 herabsetzt werden.In einem Eilrechtsschutzverfahren, das von einem Meerbuscher Bürger angestrengt worden war, konnte das Gericht nicht feststellen, dass die Stadt Meerbusch die gegenläufigen Interessen überhaupt abgewogen hat, obwohl die Lärmgrenzwerte nur bei weniger als einem Viertel der anliegenden... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.05.2022
- 2 C 3.21 -
Anspruch auf Ergänzung der Nachversicherung in der Rentenversicherung beim Wechsel eines Beamten in das EU-Ausland
Ausgleichsanspruch auf Grundlage des Unionrechts zuzuerkennen
Macht ein Beamter von der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV Gebrauch, indem er aus dem in Deutschland begründeten Beamtenverhältnis ausscheidet, um in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so hat er einen Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag, der die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt, die ihm infolge der mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verbundenen Nachversicherung zusteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, war ab 1978 als beamteter Lehrer in Nordrhein- Westfalen tätig; in diesem Dienstverhältnis wäre er Anfang Februar 2016 in den Ruhestand getreten. Er beantragte jedoch im Jahr 1999 seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, um in Österreich als Lehrer zu arbeiten. Daraufhin wurde der Kläger in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 06.04.2022
- 2 LA 171/20 -
Nach Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC-Wand beihilfefähig sein
Keine Zuordnung zur allgemeinen Lebenshaltung
Nach einem Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC beihilfefähig sein. Sie sind dann nicht der allgemeinen Lebenshaltung im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 1 c) BBhV zuzuordnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 erlitt ein in Bremen wohnhafter 61-jähriger Bundesbeamter einen Schlaganfall. Nach der Entlassung aus der Reha, wurde ihm ärztlich Haltegriffe für Dusche und WC verordnet. Nachdem er für 178 € drei Haltegriffe angeschafft hatte, beantragte der Beamte die Gewährung von Beihilfe. Da dies abgelehnt wurde, erhob er Klage. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2021
- 210 C 208/20 -
Mieter dürfen in 38 qm großen Wohnung Boxerhund halten
Anspruch auf Zustimmung des Vermieters
Der Mieter einer 38 qm großen Wohnung kann von seinem Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Boxerhundes verlangen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer 38 qm großen 1-Zimmer-Wohnung in der Innenstadt von Köln beanspruchte im Oktober 2020 von der Vermieterin die Zustimmung zur Haltung eines Boxerhundes. Da die Vermieterin dies mit der Begründung ablehnte, die Wohnung sei dafür zu klein, erhob die Mieterin Klage.Das Amtsgericht Köln entschied zu... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.04.2022
- 1 BvL 3/18, 1 BvR 2824/17, 1 BvR 2257/16und 1 BvR 717/16 -
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung geboten
Gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von Anzahl der Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt
Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.
Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung 3,05 %. Für Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nicht Eltern sind, erhöht sich der Beitragssatz um einen Beitragszuschlag für Kinderlose, den sozialversicherungspflichtig Beschäftigte stets allein tragen (§ 55 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB XI). Bis einschließlich 31. Dezember 2021 betrug dieser... Lesen Sie mehr