alle Urteile, veröffentlicht am 22.04.2022
Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.03.2022
- 10 B 21.1694 -
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stuft Augsburger Klimacamp als Versammlung ein
Klimacamp zum Zeitpunkt der Maßnahme durch Versammlungsfreiheit geschützt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Augsburger Klimacamp für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 10. Juli 2020 als verfassungsrechtlich geschützte Versammlung eingestuft und einen anderslautenden Bescheid der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt.
Seit dem 1. Juli 2020 hatte die Klägerin, Fridays For Future Augsburg, neben dem Augsburger Rathaus mit Zelten und Pavillons das sogenannte Klimacamp errichtet, um sich insbesondere auch gegen die Klimapolitik der Stadt Augsburg zu wenden. Mit Bescheid vom 10. Juli 2020 stellte die Stadt Augsburg fest, dass das Klimacamp keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes mehr sei. Der hiergegen erhobenen Klage hat das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg stattgegeben und den Bescheid aufgehoben.Der BayVGH hat nun die Berufung der Stadt Augsburg zurückgewiesen. Die Beklagte sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass das Klimacamp... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.02.2022
- III R 65/19 -
BFH: Vertraglich auf Mieter umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerlich hinzuzurechnen
Keine Reduzierung der Hinzurechnung durch Abweichung vom gesetzestypischen Lastenverteilungssystem
Mit Urteil vom hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, zur Miete gehört und deshalb gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn z.T. hinzuzurechnen ist.
Für Zwecke der Gewerbesteuer wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Hinzuzurechnen ist u.a. nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ein Achtel der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, soweit die Aufwendungen bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind.Im Streitfall... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.09.2021
- II R 8/20 -
Kosten für ein Mausoleum können Erbschaftsteuer mindern
BFH nimmt Minderung der Erbsteuer bei Zweitgrab an
Durch Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal des Erblassers kann der Erbe seine Erbschaftsteuer mindern, dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Es spielt keine Rolle, wenn es sich dabei um ein Zweitgrab handelt. Voraussetzung ist aber, dass der Erblasser dort seine letzte Ruhe findet.
Im Streitfall hatte der Erbe, nachdem sein verstorbener Bruder in einem herkömmlichen Grab bestattet worden war, ein aufwendiges Mausoleum als zweite Grabstätte in Auftrag gegeben und die Kosten hierfür in seiner Erbschaftsteuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten den Abzug ab.Nach Auffassung des BFH sind zwar grundsätzlich nur... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 13.04.2022
- 5 L 382/22.WI -
Verwaltungsgericht Wiesbaden: Sonntagsöffnung zum Frühlingsmarkt in Weilburg darf stattfinden
Eilverfahren gegen sonntäglichen Frühlingsmarkt erfolglos
Mit einem Eilverfahren wandten sich eine Gewerkschaft und eine kirchliche Arbeitnehmerorganisation gemeinsam gegen die sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes am 24.04.2022 im Kerngebiet von Weilburg. Diese sonntägliche Öffnung wurde mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 festgelegt und am 19.03.2022 veröffentlicht.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies den Eilantrag ab. Der allein geltend gemachte Verstoß gegen § 6 Abs. 2 Satz 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) könne dem vorläufigen Rechtsschutzantrag nicht zum Erfolg verhelfen. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 HLöG sei die Freigabeentscheidung einschließlich ihrer Begründung spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.12.2021
- III R 43/20 -
BFH zur Gewährung von Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind
Ausbildungsunterbrechungen von langer Dauer führen zu Nichtberücksichtigung
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Kindergeldgewährung wegen Berufsausbildung nicht möglich ist, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes unterbleiben. In Betracht kommt dann aber eine Berücksichtigung wegen Behinderung.
Im Streitfall hatte ein junger Erwachsener während seiner Ausbildung einen schweren Unfall mit Schädelbasisbruch und Schädel-Hirn-Trauma erlitten und nach dem Krankenhausaufenthalt verschiedene Reha-Maßnahmen durchlaufen, von denen die letzte 17 Monate nach dem Unfall begann. Das Finanzgericht (FG) sprach Kindergeld für die ersten acht Monate nach dem Unfall zu, weil das Ausbildungsverhältnis... Lesen Sie mehr