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Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.02.2022
- III R 65/19 -
BFH: Vertraglich auf Mieter umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerlich hinzuzurechnen
Keine Reduzierung der Hinzurechnung durch Abweichung vom gesetzestypischen Lastenverteilungssystem
Mit Urteil vom hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, zur Miete gehört und deshalb gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn z.T. hinzuzurechnen ist.
Für Zwecke der
Grundsteuer auf gewerbliche Mieterin umgelegt
Im Streitfall hatte die Klägerin, eine GmbH, von ihren Gesellschaftern ein Betriebsgebäude gemietet. Im Mietvertrag war vereinbart, dass die Klägerin als
Wirtschaftliches Verständnis von Miet- und Pachtzinsen führt zu Hinzurechnung
Der vom Gesetz verwendete Begriff der Miet- und Pachtzinsen ist wirtschaftlich zu verstehen. Dazu gehören auch vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31669
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