alle Urteile, veröffentlicht am 15.09.2020
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2020
- 20 L 1781/20 -
AG Düsseldorf darf über Verfahren gegen ehemalige Nationalspieler informieren
Die entsprechende Pressemitteilung muss nicht von der Homepage des Amtsgerichts entfernt werden
Die durch das Amtsgericht Düsseldorf veröffentlichte Pressemitteilung vom 4.9.2020 über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler darf weiter verbreitet werden. Auch entsprechende mündliche Erklärungen gegenüber Medienvertretern dürfen abgegeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tag, der den Beteiligten bekannt gegeben worden ist, entschieden und damit einen Eilantrag des früheren Nationalspielers abgelehnt.
Im vorliegenden Fall wollte der ehemalige Nationalspieler im Wege der einstweiligen Anordnung erreichen, dass dem Amtsgericht untersagt wird, im Rahmen von Presseinformationen – insbesondere mit der Pressemitteilung vom 4.9.2020 – Auskünfte zu der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu erteilen.Ausgehend von § 4 des Landespressegesetzes hatte das VG eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Informationsfreiheit der Presse auf der einen und des Persönlichkeitsschutzes des Betroffenen auf der anderen Seite vorzunehmen. Bei einer umfassenden Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles verdient das... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.08.2020
- 6 W 85/20 -
OLG Frankfurt am Main zur Kennzeichnung von dual-use Essig-Produkten
Werbung und Produktaufmachung verstößt gegen die Biozid-Verordnung
Ein aus Essigkonzentrat bestehendes Produkt unterliegt den Anforderungen der Biozid-Verordnung, wenn es auch als Lebensmittel eingesetzt werden kann, überwiegend jedoch nicht für Lebensmittelzwecke (hier: Reinigung) bestimmt ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) untersagte deshalb mit Beschluss Werbung und Produktaufmachung der Herstellerin eines so genannten dual-use Produkts.
Die Antragsgegnerin vertreibt unter anderem zwei Essig-Produkte, die als „dual-use“- Produkte sowohl zur Reinigung als auch als Lebensmittel eingesetzt werden können. Es handelt sich um chemische Gemische, die jedenfalls aus Wasser und Essigsäure (7,5 %) bzw. aus Wasser, Essigsäure (10 %) und Zitronensäure bestehen. Die Verpackungen der Produkte enthielten keine Hinweise auf die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 10.09.2020
- 5 L 757/20.NW -
Corona-Pandemie: Ein Face Shield ist keine Maske!
Tragen eines Gesichtsvisiers erfüllt Maskenpflicht nicht
Das VG Neustadt hat entschieden, dass ein Schüler einer Schule in Speyer auf dem Schulgelände kein Gesichtsvisier ("Face Shield") statt einer Alltagsmaske tragen darf.
Der Antragsteller ist seit dem Schuljahr 2020/2021 Schüler eines Gymnasiums in Speyer. Zu Beginn des Schuljahres trug er wie alle anderen Klassenkameraden eine Mund-Nasen-Bedeckung. Nach einigen Tagen erschien er mit einem Gesichtsvisier in der Schule. Nachdem er von der Schulleitung gebeten worden war, stattdessen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wies sein Vater mit Schreiben vom... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.09.2020
- 6 AZR 136/19 -
BAG setzt Kündigungsschutz-Verfahren wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden aus
BAG hält auch aktuelle Kündigung für unwirksam
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 13. Februar 2020 (- 6 AZR 146/19 - u.a.) entschieden, dass die Kündigungen des Cockpit-Personals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 28. November 2017 wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind.
Der Kläger des vorliegenden Verfahrens war bei Air Berlin als Pilot mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt und wendet sich ebenfalls gegen eine Kündigung vom 28. November 2017. Der Senat sieht die Kündigung aus den im Urteil vom 13. Februar 2020 (- 6 AZR 146/19 -) genannten Gründen als unwirksam an. Er wäre aus seiner Sicht an einer Entscheidung auch nicht wegen einer Verpflichtung zur... Lesen Sie mehr