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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reinigungsmittel“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.08.2020
- 6 W 85/20 -

OLG Frankfurt am Main zur Kennzeichnung von dual-use Essig-Produkten

Werbung und Produktaufmachung verstößt gegen die Biozid-Verordnung

Ein aus Essigkonzentrat bestehendes Produkt unterliegt den Anforderungen der Biozid-Verordnung, wenn es auch als Lebensmittel eingesetzt werden kann, überwiegend jedoch nicht für Lebensmittelzwecke (hier: Reinigung) bestimmt ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) untersagte deshalb mit Beschluss Werbung und Produktaufmachung der Herstellerin eines so genannten dual-use Produkts.

Die Antragsgegnerin vertreibt unter anderem zwei Essig-Produkte, die als „dual-use“- Produkte sowohl zur Reinigung als auch als Lebensmittel eingesetzt werden können. Es handelt sich um chemische Gemische, die jedenfalls aus Wasser und Essigsäure (7,5 %) bzw. aus Wasser, Essigsäure (10 %) und Zitronensäure bestehen. Die Verpackungen der Produkte enthielten keine Hinweise auf die Biozid-Verordnung und das ChemieG. Die Antragstellerin vertreibt Reinigungsmittel. Sie nimmt im Eilverfahren die Antragsgegnerin auf Unterlassung in Anspruch, da Werbung und Produktaufmachung Verstöße u.a. gegen die Biozid-Verordnung und das ChemieG enthielten. Das Landgericht wies diesen Antrag zurück. ... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2013
- 15 U 163/12 -

Mängelhaftung des Auftragnehmers selbst bei Vorliegen von Mangelfreiheit aufgrund Verletzung von Hinweispflichten

Beschädigung von Fliesen wegen falschen Reinigungsmittels

Ist ein Werk mangelfrei, so kann dennoch eine Haftung für den Auftragnehmer bestehen, wenn er seine Hinweispflichten nicht nachkommt. Weist ein Fliesenleger den Auftraggeber nicht darauf hin, dass nur bestimmte Reinigungsmittel verwendet dürfen, so haftet der Fliesenleger für die Beschädigung der Fliesen aufgrund der Verwendung von falschem Reinigungsmittel. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Auftrag der Eigentümerin zweier Studentenwohnheime nahm eine Fliesenlegerfirma im Jahr 2003 Fliesenarbeiten an den Bädern der beiden Häuser vor. Nachdem die Arbeiten fertiggestellt und abgenommen wurden, entstanden aufgrund der Verwendung falschen Reinigungsmittels Schäden an den Fliesen. Die Hauseigentümerin klagte daher im Februar 2012... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.02.2016
- VII ZR 210/13 -

BGH: Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten durch Auftragnehmer kann ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung begründen

Fliesenleger haftet nicht für Verwendung von falschen Reinigungsmitteln

Verletzt ein Auftragnehmer seine Prüfungs- und Hinweispflichten und entsteht dadurch an dem mangelfreien Werk ein Schaden, so begründet dies keine Mängelhaftung des Auftragnehmers. Daher haftet ein Fliesenleger nicht für den Schaden an mangelfreien Fliesen, der durch die Verwendung eines falschen Reinigungsmittels entsteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Eigentümerin zweier Studentenwohnheime im Jahr 2003 eine Fliesenlegerfirma mit Fliesenarbeiten an den Bädern der beiden Häuser beauftragt. Nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten entstanden aufgrund der Verwendung falschen Reinigungsmittels Schäden an den Fliesen. Die Hauseigentümerin machte dafür die Fliesenlegerfirma verantwortlich und... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.09.2001
- 27 U 50/01 -

Hausflur mit giftigen Chemikalien gereinigt

Eigentümer muss Mieterin Schmerzensgeld zahlen

Verwendet ein Vermieter zur Reinigung des Hausflures eines Mietshauses einen giftigen Ölfleckenentferner und erleidet ein Mieter davon Beschwerden wie Atemnot, Kopfschmerzen, Augenbrennen, Brechreiz und Schwindel, so dass er sich veranlasst sieht, die Mietwohnung vorübergehend verlassen, kann das die Zubilligung eines - verhältnismäßig geringen - Schmerzensgeldes begründen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Eine Vermieterin hatte im September 1995 in ihrem Mietshaus in Bielefeld einen dichlormethanhaltigen Ölfleckentferner im Bodenbereich des Hausflures aufgebracht. Dabei wurde der Ölfleckentferner unsachgemäß angewendet, entweder durch Aufbringung einer überhöhten Dosis, durch unzureichende Belüftung oder durch die Wechselwirkung beider Umstände. Hierdurch erlitt eine Mieterin Beschwerden,... Lesen Sie mehr




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