alle Urteile, veröffentlicht am 24.03.2020
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 21.03.2020
- 1 B 10/20, 1 b 11/20, 1 B 12/20, 1 B 13/20, 1 B 14/20 -
VG Schleswig untersagt Nutzung von Nebenwohnungen als Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus
Zweitwohnbesitzer müssen abreisen
Die für Gesundheits-, Hygiene-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen und die sich daraus für dort aufhältliche auswärtige Personen ergebende unverzüglichen Rückreiseverpflichtung sofort vollziehbar ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragsteller, die mit ihrem Erstwohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins gemeldet sind, halten sich derzeit in ihren Nebenwohnungen in den Kreisen Ostholstein beziehungsweise Nordfriesland auf. Mit sofort vollziehbaren Allgemeinverfügungen vom 20.03.2020 untersagten diese Kreise diese Art der Nutzung Bewohnern wie den Antragstellern, als Schutzmaßnahme im Zusammenhang mit der Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus nach dem Infektionsschutzgesetz.Soweit die Antragsteller durch die ergangenen Allgemeinverfügungen aufgefordert werden, den Ort der Nebenwohnung zu verlassen,... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 18.12.2019
- 65 S 101/19 -
Zeitlich befristete Anmietung einer Wohnung zwecks Verfassung der Promotion nicht vergleichbar mit Anmietung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung
Keine Anmietung von Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Die Anmietung einer Wohnung für die Dauer von sieben Monaten, um in der Zeit die Promotion zu schreiben, ist nicht vergleichbar mit der Anmietung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung. Es handelt sich nicht um Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, der nur zum vorübergehenden Gebrauch angemietet wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Berlin im Jahr 2019 entscheiden, ob die Anmietung einer Wohnung für die Dauer von sieben Monaten, um in der Zeit eine Promotion zu schreiben, eine Anmietung nur zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellt. Bei dem Mieter handelte es sich um einen Wissenschaftler, dessen Hauptwohnsitz in London lag.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 30.01.2020
- 2 B 311/19 -
Feuerwehrbeamter darf nicht mittels dienstlicher Weisung zur Ausbildung zum Notfallsanitäter verpflichtet werden
Ausbildung eines Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter stellt Erlernung eines neuen Berufs dar
Ein Feuerwehrbeamter in Sachsen, der die Qualifikation zum Rettungsassistenten besitzt, darf nicht mittels dienstlicher Weisung verpflichtet werden, sich zum Notfallsanitäter ausbilden zu lassen. Dies stellt die Erlernung eines neuen Berufs dar, wofür es keine rechtliche Grundlage für eine Weisung gibt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Feuerwehrbeamter in Sachsen im Juli 2019 aufgrund einer dienstlichen Weisung eine Ausbildung zum Notfallsanitäter beginnen. Der Feuerwehrbeamte besaß bereits die Qualifikation zum Rettungsassistenten. Hintergrund der Weisung war, dass es nur noch für eine kurze Übergangszeit möglich war, sich mittels eines Ergänzungslehrgangs vom Rettungsassistenten... Lesen Sie mehr