alle Urteile, veröffentlicht am 02.07.2018
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2018
- OVG 6 A 7.17 und OVG 6 A 8.17 -
Schallschutz für Anwohner des BER: Entschädigungszahlungen rechtlich nicht zu beanstanden
Erstellte Gutachten legen für einzelne Eigentumswohnungen ermittelte Verkehrswerte schlüssig und nachvollziehbar dar
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) auf Zahlung einer höheren Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an Grundstücken und Gebäuden abgewiesen.
Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Verfahrens waren Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Mehrfamilienhäuser im näheren Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg liegen. Nach dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen muss die FBB den Anwohnern die Kosten für Schallschutzmaßnahmen erstatten. Dieser Anspruch wandelt sich in einen Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 30 % des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude, wenn die Kosten für Schallschutzeinrichtungen diesen Betrag übersteigen. Das war hier unstreitig der Fall. Die Klägerinnen waren jedoch der Ansicht, dass der Gutachter der FBB den Verkehrswert einzelner... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.06.2018
- B 5 R 25/17 R -
Rente ab 63: Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren nur ausnahmsweise auf die Wartezeit anrechenbar
Gesetzliche Regelung soll missbräuchliche Frühverrentung von vornherein ausschließen
Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sind auf die 45-jährige Wartezeit für die sogenannte Rente ab 63 grundsätzlich auch dann nicht anrechnungsfähig, wenn sie vor dem Inkrafttreten der dies regelnden Norm am 1. Juli 2014 liegen. Außerdem liegt eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers als Voraussetzung für die ausnahmsweise mögliche Anrechenbarkeit von Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn auf die Wartezeit nur dann vor, wenn das gesamte Unternehmen des Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Die sogenannte Rente ab 63 - Altersrente für besonders langjährig Versicherte - setzt unter anderem die Erfüllung einer 45-jährigen Wartezeit voraus. Auf diese werden grundsätzlich Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges angerechnet, es sei denn dieser erfolgt in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Von der Ausnahme sind die Fälle rückausgenommen, in denen der Leistungsbezug durch eine... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2018
- 7 U 96/17 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhaften PIP-Brustimplantaten
TÜV Rheinland war als Zertifizierer nicht zur Durchführung unangekündigter Kontrollen verpflichtet
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Frau, der fehlerhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP implantiert wurden, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen deutschen Zertifizierer und eine französische Versicherung geltend machen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls nahm den mit der europarechtlichen Zertifizierung der Herstellerfirma betrauten TÜV Rheinland sowie die französische Versicherung des mittlerweile liquidierten französischen Brustimplantatherstellers PIP auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.Der TÜV Rheinland führte seit 1997 bis 2010 bei der Firma PIP angekündigte... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.05.2016
- 4 U 153/15 -
Versicherungsvertreter steht kein Rückzahlungsanspruch auf geleistete Prämienzahlungen bei Abschluss von Scheinverträgen zu
Prämienzahlungen des Versicherungsvertreters erfolgen mit Rechtsgrund
Schließt ein Versicherungsvertreter mit fiktiven Personen Scheinverträge ab und leistet er die Prämienzahlungen, so steht ihm kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Prämienzahlungen gemäß § 812 Abs. 1 BGB zu. Denn die Zahlungen erfolgten mit einem Rechtsgrund. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherungsvertreter schloss in den Jahren von 2009 bis 2011 eine Vielzahl von Lebensversicherungen mit fiktiven Personen ab. Die Prämienzahlungen leistete er aus eigener Tasche. Durch die erhaltenen Provisionen wollte sich der Versicherungsvertreter nach eigenen Angaben einen Kredit verschaffen. Nachdem sein Handeln entdeckt wurde,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2017
- 30 C 553/17 (20) -
Verspäteter Ersatzflug: Fluggast kann Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Fluggesellschaft des Ersatzflugs geltend machen
Fluggesellschaft führt verspäteten Ersatzflug allein verantwortlich durch
Wird ein Fluggast aufgrund einer Flugannullierung auf einen anderen Flug einer anderen Fluggesellschaft umgebucht, so steht ihm gegen diese Fluggesellschaft ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu, wenn sich der Ersatzflug verspätet. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 wurde ein Flug von Frankfurt am Main über Zürich und Johannesburg nach Durban witterungsbedingt annulliert. Eine davon betroffene Flugpassagierin wurde von der Fluggesellschaft auf einen anderen Flug einer anderen Fluggesellschaft umgebucht. Dieser Ersatzflug erreichte Durban mit einer erheblichen Verspätung. Die Flugpassagierin... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 31.01.2018
- 4 U 1386/17 -
Unfall mit Fußgänger: Haftung eines Fahrzeughalters kann im Einzelfall vollständig entfallen
Autofahrer kann bei grob verkehrswidrigem Verhalten des Fußgängers kein Verschulden angelastet werden
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, bei grob verkehrswidrigem Verhalten eines Fußgängers vollständig entfallen kann, wobei dies jeweils im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zu klären ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist die Krankenkasse der Geschädigten. Diese hatte zunächst aus einem neben einer siebenspurigen Fahrbahn im Stadtgebiet von Fürth geparkten Pick-up ein mannshohes Plakat ausgeladen. Dieses Plakat wollte die Geschädigte auf einem Grünstreifen aufstellen, welcher sich zwischen den ersten vier Fahrbahnen und den folgenden drei Fahrbahnen... Lesen Sie mehr