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Sonntag, 19. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: StV 2017, 81

Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2017, Seite: 81

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2017, 81:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom13.10.2016
- 3 StR 352/16 -

BGH: Als "Strohmann" eingesetzter Geschäftsführer einer Gesellschaft ist strafrechtlich für Nichtabführung der Sozial­versicherungs­beiträge verantwortlich

Ist der Geschäftsführer einer Gesellschaft lediglich als "Strohmann" eingesetzt, so ist er strafrechtlich dennoch für die Nichtabführung von Sozial­versicherungs­beiträgen verantwortlich. Dies ergibt sich allein aus seiner formellen Position als Geschäftsführer. Die tatsächlich fehlende Kompetenz spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle StV 2017, 81 wird teils auch als „StV 17, 81“, „StV 2017, S. 81“ oder „StV 17, S. 81“ zitiert.



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