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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RNotZ 2018, 645

Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 645

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RNotZ 2018, 645:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom09.04.2018
- 13 U 4710/16 -

Klausel zur Abnahme des Gemein­schafts­eigentums durch einen vom Bauträger bestellten Erstverwalter auch bei Hinzuziehung eines Sachverständigen unwirksam

Eine Klausel im Kaufvertrag des Bauträgers, welche die Abnahme des Gemein­schafts­eigentums durch einen vom Bauträger bestellten Erstverwalter regelt, ist selbst dann gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn zur Abnahme ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige hinzuzuziehen ist. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RNotZ 2018, 645 wird teils auch als „RNotZ 18, 645“, „RNotZ 2018, S. 645“ oder „RNotZ 18, S. 645“ zitiert.