Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2004, 551
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2004, Seite: 551
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2004, 551:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom29.12.2003
- 14 Wx 51/03 -
Halten von Giftschlangen sowie Pfeilgiftfröschen in Eigentumswohnung unzulässig
Ein Wohnungseigentümer darf in seiner Wohnung keine Giftschlangen sowie Pfeilgiftfrösche halten. Die Angst vor den Gefahren solcher Tiere berechtigt die übrigen Wohnungseigentümer auf Entfernung der Tiere zu klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NZM 2004, 551 wird teils auch als „NZM 04, 551“, „NZM 2004, S. 551“ oder „NZM 04, S. 551“ zitiert.