Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2017, 581
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 581
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2017, 581:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.07.2017
- 2 StR 160/16 -
BGH: Diebstahl unter Drohung mit einem Schlüssel stellt schweren Raub dar
Wer bei einem Diebstahl damit droht, dem Opfer mit einem Schlüssel weh zu tun, begeht einen schweren Raub im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB. Da ein Schlüssel ernsthafte Verletzungen herbeiführen kann, ist er objektiv gefährlich und stellt somit ein "sonstiges Werkzeug" im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2017, 581 wird teils auch als „NStZ 17, 581“, „NStZ 2017, S. 581“ oder „NStZ 17, S. 581“ zitiert.