Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2014, 23
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 23
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2014, 23:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom16.10.2013
- 2 Ss-OWi 470/12, 2 Ss OWi 470/12 -
Bußgeld wegen überhöhter Miete: Ausnutzung eines sozial schwachen Mieters sowie einer angespannten Wohnungslage begründet Ordnungswidrigkeit
Verlangt ein Vermieter eine überhöhte Miete und nutzt er dabei eine angespannte Wohnungslage sowie die soziale Schwäche eines Mieters aus, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 1 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG). Eine Ausnutzung kann jedoch zweifelhaft sein, wenn der Sozialhilfeträger die Mietkosten übernimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2014, 23 wird teils auch als „NStZ-RR 14, 23“, „NStZ-RR 2014, S. 23“ oder „NStZ-RR 14, S. 23“ zitiert.