Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 564
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 564
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 564:
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom03.12.2014
- 4 UF 112/14 -
Abhebung von Sparguthaben des Kindes durch Eltern kann Schadenersatzanspruch des Kindes begründen
Heben die Eltern vom Sparkonto der Kinder Gelder ab und gleichen sie den Verlust nicht aus, so kann dies einen Anspruch auf Schadenersatz des Kindes gemäß § 1664 BGB begründen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Sparguthaben der Kinder nicht für Unterhaltsleistungen genutzt werden darf, wie zum Beispiel Urlaubsreisen, Einrichtungsgegenstände für das Kinderzimmer oder Geschenke. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 564 wird teils auch als „NJW 15, 564“, „NJW 2015, S. 564“ oder „NJW 15, S. 564“ zitiert.