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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 153 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 153, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2014, 153 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann):

Kammergericht Berlin, Beschluss vom02.12.2013
- (4) 161 Ss 208/13 (252/13) -

Beisichführen einer Zange während eines Diebstahls rechtfertigt nicht zwingend Strafbarkeit wegen Diebstahls mit einem gefährlichen Werkzeug

Wer bei einem Diebstahl eine Zange bei sich führt, macht sich nicht zwingend wegen Diebstahls mit einem gefährlichen Werkzeug (§ 244 Abs. 1a) StGB) strafbar. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass die objektive Gefährlichkeit der Zange festgestellt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 153 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 153“, „NJW-Spezial 2014, S. 153“ oder „NJW-Spezial 14, S. 153“ zitiert.