Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2018, 146
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 146
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 146:
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom21.09.2017
- 2 U 11/17 -
Schwimmbadbetreiber darf gleichzeitiges Springen von mehreren Ebenen eines Sprungturms nicht erlauben
Ein Schwimmbadbetreiber darf das gleichzeitige Springen von mehreren Ebenen eines Sprungturms nicht erlauben. Kommt es zu einem Badeunfall, weil ein Springer auf einen noch im Eintauchbecken befindlichen Badegast trifft, haftet dafür der Schwimmbadbetreiber. Jedoch kann dem verunglückten Badegast ein Mitverschulden wegen "Handelns auf eigener Gefahr" angerechnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2018, 146 wird teils auch als „NJW-RR 18, 146“, „NJW-RR 2018, S. 146“ oder „NJW-RR 18, S. 146“ zitiert.