Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 1989, 225
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 1989, Seite: 225
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 1989, 225:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.1988
- VI ZR 182/88 -
BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten
Ein auf dem Briefkasten aufgebrachter "Keine Werbung"-Aufkleber bringt zum Ausdruck, dass der Inhaber den Einwurf von Werbung nicht erwünscht. Verstößt der Werbende gegen das ausgesprochene Verbot, liegt eine Verletzung des Eigentums bzw. Besitzes sowie des Persönlichkeitsrechts vor. Dem Umworbenen steht daher ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 1989, 225 wird teils auch als „GRUR 89, 225“, „GRUR 1989, S. 225“ oder „GRUR 89, S. 225“ zitiert.