Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DStR 2011, 1609
Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht (DStR),
Jahrgang: 2011, Seite: 1609
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DStR 2011, 1609:
Bundesfinanzhof, Urteil vom09.06.2011
- VI R 55/10 , VI R 36/10 , VI R 58/09 -
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten – Ortsgebundener Mittelpunkt beruflicher Tätigkeit kann nur an einem Ort liegen
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof, entschieden, dass ein Arbeitnehmer künftig nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann und damit das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht. Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), das "Aufsplitten" der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind damit künftig entbehrlich. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DStR 2011, 1609 wird teils auch als „DStR 11, 1609“, „DStR 2011, S. 1609“ oder „DStR 11, S. 1609“ zitiert.