Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2013, 573
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2013, Seite: 573
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2013, 573:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.06.2013
- VI ZR 150/12 -
Verkehrsunfall zwischen Straßenbahn und Pkw: Halter eines Fahrzeugs muss sich Mitverschulden des Fahrers bei Anspruch auf Schadenersatz nach § 831 BGB nicht zurechnen
Macht der Halter eines Fahrzeugs ein Schadenersatzanspruch nach § 831 BGB wegen eines Verkehrsunfalls geltend, so muss er sich nicht das Mitverschulden des Fahrers des Fahrzeugs zurechnen lassen. Eine analoge Anwendung des § 4 HPflG bzw. § 9 StVG scheidet aus, da es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2013, 573 wird teils auch als „DAR 13, 573“, „DAR 2013, S. 573“ oder „DAR 13, S. 573“ zitiert.