Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ArbRB 2010, 78
Zeitschrift: Arbeits-Rechts-Berater (ArbRB),
Jahrgang: 2010, Seite: 78
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ArbRB 2010, 78:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom10.11.2009
- 1 ABR 54/08 -
Um- und Ankleide auffälliger Arbeitskleidung gehört zur Arbeitszeit
Sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen, so gehört das An- und Ausziehen dieser Kleidung zur Arbeitszeit. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arbeitskleidung fremdnützig ist, also zum Beispiel dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ArbRB 2010, 78 wird teils auch als „ArbRB 10, 78“, „ArbRB 2010, S. 78“ oder „ArbRB 10, S. 78“ zitiert.