Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2004, 1394
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2004, Seite: 1394
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2004, 1394:
Landgericht Berlin, Urteil vom24.09.2004
- 63 S 199/04 -
Einbau unerlaubter Katzenklappe in die Wohnungstür kann ein Kündigungsgrund sein
Wer ohne Einwilligung seines Vermieters eine Katzenklappe in die Wohnungstür einbaut und diese nach Aufforderung des Vermieters nicht wieder entfernt, muss mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2004, 1394 wird teils auch als „GE 04, 1394“, „GE 2004, S. 1394“ oder „GE 04, S. 1394“ zitiert.