Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2017
- 4 K 3694/15 -
Im Einfamilienhaus gelegenes Büro eines Gerichtsvollziehers kann steuerlich vollumfänglich abzugsfähig sein
Vom Präsidenten des Landgerichts genehmigtes Geschäftszimmer im Einfamilienhaus ist nicht als häusliches Arbeitszimmer anzusehen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus vollumfänglich abzugsfähig sein können.
Der Kläger, ein Gerichtsvollzieher, nutzt im Untergeschoss seines Einfamilienhauses ein Büro mit Vorraum, ein als Lagerraum genutztes WC und einen 50 qm großen Raum ausgestattet mit mehreren Arbeitsplätzen, Besprechungstisch, Tresor, drei Druckern, Kopier- und Faxgerät und Aktenschränken. Das Büro ist über eine Außentreppe zu erreichen. Die Eingangstür verfügt über ein separates Schloss. Daneben ist ein Schild mit Landeswappen und Aufschrift "Obergerichtsvollzieher". Mit dem Büroschlüssel lassen sich weder die private Hauseingangstür noch die beiden innenliegenden Verbindungstüren zu den privaten Räumen öffnen. Es gibt zwei gesonderte Stellplätze, einen Briefkasten für private und berufliche Post sowie eine gesonderte Klingel für das Büro, das vom Präsidenten des Landgerichts als Geschäftszimmer genehmigt wurde. Der Kläger hat noch mit elf weiteren Gerichtsvollziehern eine... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom22.06.2017
- 2 K 1054/16.NW -
In Frankreich wohnende Schüler haben Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für Schulbesuch in Rheinland-Pfalz
Anspruch folgt aus Art. 7 Abs. 2 der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass zwei in Wissembourg/Frankreich wohnende Schüler, die in Bad Bergzabern die Realschule plus besuchen, einen Rechtsanspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2015/2016 haben. Lesen Sie mehr
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Landgericht Stuttgart, Urteil vom01.07.2015
- 13 S 154/14 -
Vermieter darf abgenutzten Teppichboden im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht nicht gegen den Willen des Mieters durch Laminatboden ersetzen
Verlegen von Laminat statt Teppich stellt vorher anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar
Muss ein Vermieter im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB einen abgenutzten Teppichboden ersetzen, darf er statt eines Teppichs nicht gegen den Willen des Mieters Laminat verlegen. Dies stellt vielmehr eine vorher anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom28.11.2017
- VG 24 L 1249.17 -
Weihnachtsmarktveranstalter nicht für Sicherungsmaßnahmen gegen Terroranschläge verantwortlich
Gefahr eines Anschlags beruht auf dem eigenverantwortlichen Verhalten Dritter
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom08.11.2017
- L 13 AS 37/15 -
Hartz IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen
Beweislastumkehr bei mangelnder Mitwirkung des Leistungsbeziehers
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom24.11.2017
- 5 A 1467/16 -
Stillgelegtes Auto: Voraussetzungen für sofortiges Abschleppen nicht gegeben
Halterermittlung für Behörde zumutbar
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Landgericht Münster, Urteil vom16.12.2015
- 1 S 56/15 -
Radfahrer muss sich aufgrund einhändigen Fahrens wegen des Führens zweier Hunde Mitverschulden an unfallbedingtem Sturz von 75 % anrechnen lassen
Schmerzensgeld von 800 EUR aufgrund Risswunde an Hand und Prellungen an Schienbeinen
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom17.11.2017
- 5 K 1284/16.KO -
Kein Anspruch auf unentgeltliche Benutzung von Toiletteneinrichtungen an Autobahnraststätten
Keine Nötigung zur Benutzung von Sanifair-Anlagen
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Landgericht Berlin, Urteil vom05.12.2017
- 4 O 150/16 -
Widerruf eines Darlehensvertrages bei Autokauf nach anderthalb Jahren
Kein In-Gang setzen der Widerrufsfrist bei fehlenden Pflichtangaben und unzureichenden Angaben
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