Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.02.2014
- C-466/12 -
Verlinkungen auf Zeitungsartikel verstoßen nicht gegen das Urheberrecht
Internetseite darf Hyperlinks auf geschützte Werke ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber enthalten
Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Das gilt auch dann, wenn Internetnutzer, die einen Link anklicken, den Eindruck haben, dass das Werk auf der Seite erscheint, die den Link enthält. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Auf der Internetseite der Zeitung Göteborgs-Posten wurden von mehreren schwedischen Journalisten verfasste Presseartikel frei zugänglich veröffentlicht. Retriever Sverige, ein schwedisches Unternehmen, betreibt eine Internetseite, auf der für ihre Kunden anklickbare Internetlinks (Hyperlinks) zu Artikeln bereitgestellt werden, die auf anderen Internetseiten, u. a. der Seite der Göteborgs-Posten, veröffentlicht sind. Retriever Sverige hat bei den betroffenen Journalisten jedoch keine Erlaubnis für das Setzen von Hyperlinks zu den auf der Seite der Göteborgs-Posten veröffentlichten Artikeln eingeholt.Das Svea hovrätt (Rechtsmittelgericht Svea, Schweden) hat sich an den Gerichtshof gewandt und ihm die Frage vorgelegt, ob die Bereitstellung solcher Links eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts darstellt*. Wenn ja, wäre es nicht möglich,... Lesen Sie mehr