Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.1975
- 7 O 80/74 -
Heizungsausfall während der Wintermonate - 100 % Mietminderung
Unbeheizbare Räume sind in Herbst und Winter praktisch unbenutzbar - Mietminderung unabhängig von Verschulden des Vermieters
Zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Räume ohne Heizmöglichkeit sind in den Herbst- und Wintermonaten praktisch unbenutzbar. Die Miete kann um 100 % gemindert werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg 1975 in einem Fall, in dem die Ölheizung einer Wohnung ausgefallen war und die Vermieterin sie trotz Mangelanzeige nicht reparierte.
Grund für den Heizungsausfall war, dass ein Nachbar die Ölsteigeleitung, die durch dessen Wohnung verlief, wegen eines Streits mit der später beklagten Mieterin durchgeschnitten hatte. Diese zeigte die Unterbrechung der Ölleitung der Vermieterin an und bat mehrfach vergeblich um Abhilfe. Schließlich minderte sie die Miete. Die Vermieterin verklagte sie daraufhin auf Zahlung der rückständigen Miete. Sie begründete ihre Klage damit, dass die Minderung nicht gerechtfertigt sei. Es sei nicht ihre Sache, für die Beheizung zu sorgen. Die Unterbrechung der Ölsteigeleitung sei auf Unstimmigkeiten zwischen der Beklagten und einem anderen Mieter zurückzuführen. Es wäre ihr auch möglich gewesen, die Heizung ohne besonderen Aufwand auf Kohle / Koksbasis umzustellen.Diese Argumentation wies das Landgericht Hamburg zurück. Die Miete sei wegen eines erheblichen Mangels,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom10.04.2008
- 109 C 256/07 -
Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %
Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor. Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom13.01.2004
- 64 S 334/03 -
Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung
Recht zur Minderung ebenfalls bei Loch im Fußboden, stark verkalkter Toilette, schlechtem Geruch im Bad, verkeimten und verkalkten Bad, loser Steckdose, Risse in der Decke und Wasserschaden
Kommt es aufgrund von Bauarbeiten außer- und innerhalb der Wohnung zu Lärmbelästigungen, so rechtfertigt dies die Minderung der Miete. Das Recht zur Mietminderung besteht ebenfalls, wenn ein Bordell im Haus ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom25.09.2014
- VG 36 K 232.13 -
Brandstiftung am Dienstwagen: Soldat haftet bei unerlaubter Privatfahrt
Soldat verletzt durch Privatnutzung des Fahrzeugs vorsätzlich die ihm obliegenden Pflichten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Soldat für einen durch Brandstiftung verursachten Schaden an einem Dienstfahrzeug einstehen muss, wenn er das Auto unerlaubt privat genutzt hat. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom04.06.1993
- 64 T 69/93 -
Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50 %
Fehlende Gasversorgung als Mietmangel
Kann ein Mieter aufgrund einer fehlenden Gasversorgung nicht heizen, so darf er die Miete um 40 % mindern. Um weitere 10 % kann ein Mieter mindern, wenn auch die Warmwasserversorgung unterbrochen ist. Dies geht aus einem Beschluss der Landgerichts Berlin hervor, das über den Streitwert eines Rechtsstreits zu entscheiden hatte. Die Mietminderung ist allerdings nur während der Heizperiode (in 7 von 12 Monaten des Jahres) möglich. Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom22.03.2017
- 16 C 127/16 -
Keine Heizung, Warmwasserversorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung
Wohnungsmieter nicht zur Wartung der Heizung verpflichtet
Kommt es zu einem Ausfall der Gasversorgung und besteht deswegen nicht die Möglichkeit zu heizen, warmes Wasser zu erhalten und zu kochen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in den Wintermonaten von 85 % und in den Sommermonaten von 60 %. Ein Wohnungsmieter kann zudem nicht verpflichtet werden, die Heizung warten zu lassen. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom07.06.2013
- 216 C 7/13 -
Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage von Anfang Oktober bis Anfang Dezember
Heizungsausfall während Heizperiode stellt erheblichen Mangel dar
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Landgericht Berlin, Urteil vom10.01.1992
- 64 S 291/91 -
75 % Mietminderung wegen totalem Heizungsausfall während der Heizperiode
Mieter muss nicht für anderweitige Beheizbarkeit sorgen
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Landgericht Köln, Urteil vom29.03.2012
- 1 S 176/11 -
Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung
Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung
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Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom25.06.2012
- 93 C 2696/11 -
Recht zur Mietminderung wegen Gerüst und Bauarbeiten am Haus
Höhe der Mietminderung einzelfallabhängig / Minderung von bis zu 20 % möglich
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Landgericht Berlin, Urteil vom26.09.2013
- 67 S 251/13 -
Erhebliche Lärmbelästigungen durch umfangreiche und langfristige Kernsanierungsarbeiten eines Nachbargebäudes rechtfertigen Mietminderung von 25 %
Mit Bauarbeiten von unüblichem Umfang und Intensität muss nicht gerechnet werden
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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom15.01.2004
- 1 U 107/03 -
Schild „Auf eigene Gefahr“ zeichnet nicht zwingend von Verkehrssicherungspflichten frei
Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom17.02.1988
- 3 C 551/87 -
Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent
Mäusedreck, angeknabberte Vorratstüten und fehlendes Warmwasser über mehrere Monate stellen einen Mangel der Mietsache dar
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Landgericht Berlin, Urteil vom30.05.1989
- 64 S 71/89 -
Wasserflecken an Decken und Wänden einer Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von 20 %
Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ist beeinträchtigt
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Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom31.03.1995
- 14 C 231/94 -
Mieterhöhung berechtigt zur Minderung trotz bisher hingenommener Mängel
Minderungsrecht entsteht mit der Mieterhöhung neu
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Amtsgericht München, Urteil vom29.09.2015
- 425 C 11160/15 -
Zum Zeitpunkt des Mietvertrags vorhandener Personenaufzug gehört vertraglich zur Mietsache
Auf den Aufzug angewiesene Mieterin ist nach Ausbau des Aufzugs zur Mietminderung berechtigt
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Amtsgericht Spandau, Urteil vom19.06.1981
- 3 C 209/81 -
Mietminderung von 20 % bei Heizungsausfall im Oktober
Heizungsausfall stellt Mietmangel dar
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Amtsgericht Köln, Urteil vom28.11.1986
- 221 C 85/86 -
Mietminderung bei nicht funktionierender Dusche
Mietmangel
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Bundesgerichtshof, Urteil vom07.11.2001
- VIII ZR 13/01 -
ricardo.de-Urteil: Erklärung des Anbieters, an den Meistbietenden verkaufen zu wollen, ist ein bindendes Angebot
BGH zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom15.05.1997
- 3 C 1347/96 -
Mietminderung: 14-15°C warme Räume in den Wintermonaten rechtfertigen Mietminderung von 70 %
Führt ein Mangel der Heizungsanlage dazu, dass die Räume nur 14-15°C warm werden, so rechtfertigt dies in den Wintermonaten eine Mietminderung von 70 %. Zudem kann bei Auftreten von braunem, extrem eisenhaltigem Wasser die Miete um 20 % gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom29.07.2002
- 61 S 37/02 -
Recht zur Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage während Heizperiode
Fällt in den Wintermonaten die Heizung aus, liegt ein erheblicher Mangel vor. Der Mieter ist daher berechtigt während der Heizperiode von Oktober bis April seine Miete um 70 % zu mindern. Er ist zudem berechtigt seine Miete zu mindern, wenn nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert wurde. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom15.11.2000
- 12 C 214/00 -
Warmwasser: Bei übermäßigem Kaltwasservorlauf ist Mietminderung von 10 % gerechtfertigt
Der normgemäße Kaltwasservorlauf bei der Entnahme von Warmwasser darf nicht länger als 10 Sekunden dauern. Dabei dürfen höchstens 5 Liter Kaltwasser vorlaufen. Dies entschied das Amtsgericht Köpenick in einem Fall, in dem es in der Wohnung eines Mieterehepaars zu einem Kaltwasservorlauf von ca. 10 Liter kam, bevor warmes Wasser aus der Leitung floss. Dies geschah immer dann, wenn längere Zeit kein Warmwasser abgenommen wurde, insbesondere also am Morgen. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Kiel, Urteil vom26.06.1980
- 13 C 9/80 -
Mietminderung: Tropfendes Wasser aus der Zimmerdecke stellt einen Mietmangel dar
Mieter können die Miete mindern, wenn das Wasser aus der Zimmerdecke tropft. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kiel hervor Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom15.06.1995
- 26 C 533/93 -
Recht zur Mietminderung bei Schimmelbildung an Außenwänden, Rattenbefall und fehlenden Treppengeländer
Kommt es an den Außenwänden des Kinderzimmers, der Toilette und der Küche zu Schimmelbildungen, so berechtigt dies eine Mietminderung. Denn Feuchtigkeit in den Räumen beseitigt den Wohnwert. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom18.08.2002
- 67 T 70/02 -
Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie der Heizung rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Wird sowohl die Wasser- als auch die Gasversorgung unterbrochen und führt dies zu einem Ausfall der Kochmöglichkeit und der Heizung in den Heizmonaten, so kann der Mieter seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom14.09.2006
- 62 S 90/06 -
Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss
Ein Mieter kann seine Miete mindern, wenn die Küchenarbeitsplatte beschädigt ist, die Jalousetten, die Klingelanlage und der Bewegungsmelder defekt sind, die Badewannenabdichtung und die Schließbarkeit der Wohnungstür fehlerhaft sind, sich in einem Zimmer ein Wandriss befindet sowie wenn der Abfluss der Loggia verstopft ist. Kein Recht zur Mietminderung besteht wegen der Unerheblichkeit des Mangels bei Außenputzschäden, Verkalkungen des WC-Beckens sowie bei abgescheuerten Treppenstufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom17.10.2013
- 202 C 180/13 -
Kein Recht zur Mietminderung bei erkennbar vorhersehbaren Bauarbeiten auf Nachbargrundstück
Ist zum Mietvertragsbeginn erkennbar, dass auf dem benachbarten Grundstück zukünftig Bauarbeiten stattfinden können, so schließt dies das Recht zur Mietminderung aus, sobald es zu Baumaßnahmen kommt. Ein Mieter muss mit zukünftigen Bauarbeiten rechnen, wenn nur eine Teilfläche des Grundstücks mit einem alten Gebäude bebaut ist und sich auf dem Rest des Grundstücks ein Parkplatz und Bäume befinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom26.08.2015
- 104 C 85/15 -
Ausfall des Fahrstuhls rechtfertigt für Dachgeschossmieter Mietminderung von 14 %
Der Mieter einer Dachgeschosswohnung kann seine Miete um 14 % mindern, wenn der Fahrstuhl nicht in Betrieb ist. Ein Recht zur Mietminderung besteht aber nicht bei einer nur geringen Undichtigkeit der Fenster, einem handtellergroßen Wasserflecks in der Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom05.03.1971
- 3 U 142/70 -
Mangelnde Warmwasser- und Wärmeversorgung berechtigt zur Mietminderung
Wird eine Mietwohnung nicht ausreichend mit Warmwasser und Wärme versorgt, so darf der Mieter seine Miete mindern. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom06.08.2013
- 1 L 628/13.KS -
Eilantrag eines Bewerbers für die Stelle eines Kreisbrandinspektors erfolglos
Ist auszuschließen, dass ein Bewerber auch nach Kritisieren des Auswahlverfahrens die ausgeschriebene Stelle annimmt, so nützt es nichts, Fehler im Auswahlverfahren festzustellen, da diese dem Bewerber keine Vorteile verschaffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor. Lesen Sie mehr