Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015
- 7 AZR 17/13 -
BAG zur befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters
Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zur Einarbeitung einer Nachwuchskraft sachlich gerechtfertigt
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der am 21. Januar 1945 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit Vollendung seines 65. Lebensjahres am 21. Januar 2010 gesetzliche Altersrente bezieht, war bei der Beklagten langjährig beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag sah keine Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vor. Am 22. Januar 2010 vereinbarten die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2010 ende. Dieser Vertrag wurde zweimal verlängert. Nachdem der Kläger um eine Weiterbeschäftigung gebeten hatte, vereinbarten die Parteien zuletzt am 29. Juli 2011, dass der Arbeitsvertrag ab 1. August 2011 mit veränderten Konditionen weitergeführt werde und am 31. Dezember 2011 ende. Der Vertrag enthält die Abrede, dass der Kläger eine noch einzustellende Ersatzkraft einarbeitet. Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass sein... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom21.10.2016
- 10 C 103/15 -
Häufige und intensive Beleidigungen und Bedrohungen rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters
Erhebliche Störung des Hausfriedens
Beleidigt und bedroht ein Mieter häufig und intensiv Mitmieter, Mitarbeiter des Vermieters und den Vermieter selbst, so rechtfertigt dies auch ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Denn in diesem Verhalten liegt eine erhebliche Störung des Hausfriedens. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom29.11.2016
- 67 S 329/16 -
Geringfügig verzögerte Mietzahlungen über kurzfristigen Zeitraum von wenigen Monaten rechtfertigen weder fristlose noch ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Keine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters
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Landgericht Berlin, Urteil vom07.09.2016
- 65 S 315/15 -
Abweichung des vertragsgemäßen Zustands einer Terrasse durch Austausch des Fliesenbodenbelags gegen Holzboden durch Vermieter
Mieter kann bei erheblicher Zustandsveränderung Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen
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Amtsgericht Zweibrücken, Urteil vom18.06.2014
- 6 C 627/13 -
Sachschaden an LKW von über 26.000 EUR aufgrund Verkehrsunfalls rechtfertigt vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts
Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten
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