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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.11.2016
- 12 U 52/16 -

Internetangebot nur für Gewerbetreibende muss klar und transparent zum Ausdruck gebracht werden

Erklärung darf von Interessenten nicht übersehen oder missverstanden werden können

Ein Unternehmer kann sein Internetangebot auf Gewerbetreibende beschränken. In diesem Fall muss sein Wille, nur mit Gewerbetreibenden Verträge abzuschließen, auf der Internetseite klar und transparent zum Ausdruck gebracht werden, so dass diese Erklärung von einem Interessenten nicht übersehen oder missverstanden werden kann. Es muss hinreichend sichergestellt sein, dass Verträge mit Verbrauchern nicht ohne weiteres zustande kommen können. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm bestätigte und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende Verein aus Düsseldorf setzt sich unter anderem für den Verbraucherschutz im Internet ein. Die beklagte Gesellschaft aus Dortmund bietet über eine Internetseite einen kostenpflichtigen Zugang zu einer Datenbank mit Kochrezepten an. Die Anmeldung zu der Datenbank setzt das Einverständnis des Vertragspartners zum Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und mit monatlichen Kosten von 19,90 Euro voraus.In den textlichen Ausführungen ihrer - im Zeitpunkt des Rechtsstreits verwandten - Internetseite wies die Beklagte darauf hin, dass ihr Angebot "Restaurants" und "Profiköchen" gelte. In einem weiteren Textfeld im unteren Bereich ihrer Internetseiten wurde erwähnt, dass sich ihr Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende oder Selbstständige und nicht an Verbraucher richte.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dresden, Urteil vom09.03.2017
- S 39 VE 25/14 -

Rente aus privater Unfallversicherung darf auf Opferentschädigungs-Rente angerechnet werden

Rentenbezüge sind als Einkunftsart auf Versorgungsrente anrechenbar
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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom11.04.2018
- BVerwG 6 VR 1.18 -

BND muss Presse nur Auskunft über Anzahl laufender Strafverfahren wegen Geheimnisverrats geben

Aus Pressefreiheit hergeleiteter Auskunftsanspruch wird durch straf­prozess­rechtliche Auskunftsregelungen gegenüber Staatsanwaltschaft und Strafgericht nicht verdrängt
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