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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
- 109 C 256/07 -
Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %
Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.Das Amtsgericht hielt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom17.10.2005
- 461 C 18919/05 -
Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund schwerer Vertragsverletzung unzumutbar
Begeht ein Mieter eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters, so stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom04.06.1993
- 64 T 69/93 -
Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50 %
Fehlende Gasversorgung als Mietmangel
Kann ein Mieter aufgrund einer fehlenden Gasversorgung nicht heizen, so darf er die Miete um 40 % mindern. Um weitere 10 % kann ein Mieter mindern, wenn auch die Warmwasserversorgung unterbrochen ist. Dies geht aus einem Beschluss der Landgerichts Berlin hervor, das über den Streitwert eines Rechtsstreits zu entscheiden hatte. Die Mietminderung ist allerdings nur während der Heizperiode (in 7 von 12 Monaten des Jahres) möglich. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom13.01.2004
- 64 S 334/03 -
Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung
Recht zur Minderung ebenfalls bei Loch im Fußboden, stark verkalkter Toilette, schlechtem Geruch im Bad, verkeimten und verkalkten Bad, loser Steckdose, Risse in der Decke und Wasserschaden
Kommt es aufgrund von Bauarbeiten außer- und innerhalb der Wohnung zu Lärmbelästigungen, so rechtfertigt dies die Minderung der Miete. Das Recht zur Mietminderung besteht ebenfalls, wenn ein Bordell im Haus ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom29.03.2012
- 1 S 176/11 -
Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung
Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung
Wird der Lebensraum in einer Wohnung durch das Aufstellen von Trocknungsgeräten und das Abrücken der Möbel von den Wänden zwecks Beseitigung eines Schimmelbefalls massiv reduziert, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 80 %. Dauert die Mangelbeseitigung 1,5 Monate ist weiterhin eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom18.08.2002
- 67 T 70/02 -
Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie der Heizung rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Recht zur Mietminderung insbesondere wegen Ausfalls des Herds und der Heizung in den Heizmonaten
Wird sowohl die Wasser- als auch die Gasversorgung unterbrochen und führt dies zu einem Ausfall der Kochmöglichkeit und der Heizung in den Heizmonaten, so kann der Mieter seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mainz, Urteil vom28.11.1996
- 10 C 49/96 -
Bauarbeiten und Fassaden-Gerüst: Mietminderung bei eingerüstetem und mit Folie verklebtem Wohnhaus
Kein Tageslicht, Baulärm und Staub machen Wohnungen "unbewohnbar"
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Amtsgericht Köln, Urteil vom01.04.1996
- 206 C 85/95 -
33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage
Erhebliche Beeinträchtigung
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Landgericht Berlin, Urteil vom10.07.1998
- 64 S 21/98 -
Nicht funktionierende Klingel- und Türöffnungsanlage, fehlender Keller, 1 qm großer Wasserfleck, fehlende Teppichleisten und Reparaturarbeiten im Bad rechtfertigen eine Mietminderung
Minderung der Bruttokaltmiete
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom26.01.2012
- 1 U 1245/08 -
Opfer erhält nach tätlicher Auseinandersetzung Schmerzensgeld für Verlust eines Augapfels
Zahlung von 27.000 Euro Schmerzensgeld in Anbetracht gravierender und irreversibler Körper- und Gesundheitsschäden gerechtfertigt
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Landgericht Berlin, Urteil vom29.07.2002
- 61 S 37/02 -
Recht zur Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage während Heizperiode
Vorliegen eines erheblichen Mangels bei Heizungsausfall während der Wintermonate
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Landgericht Hamburg, Urteil vom15.05.1975
- 7 O 80/74 -
Heizungsausfall während der Wintermonate - 100 % Mietminderung
Unbeheizbare Räume sind in Herbst und Winter praktisch unbenutzbar - Mietminderung unabhängig von Verschulden des Vermieters
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Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom17.02.1988
- 3 C 551/87 -
Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent
Mäusedreck, angeknabberte Vorratstüten und fehlendes Warmwasser über mehrere Monate stellen einen Mangel der Mietsache dar
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Amtsgericht Köln, Urteil vom25.10.2011
- 224 C 100/11 -
Massive Schimmelbildung im Wohnzimmer, fehlende Duschmöglichkeit sowie Lärm durch Trocknungsgeräte rechtfertigen Mietminderung von 80 %
Wasserschaden führte zu massiven Beeinträchtigungen
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Bundesgerichtshof, Urteil vom14.12.2000
- III ZR 3/00 -
BGH: Wegfall der Maklerprovision auch bei Ausübung des Rücktrittsrechts statt Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung
Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung beseitigt Rechtsgrund für Maklerprovision
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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom22.03.2017
- 16 C 127/16 -
Keine Heizung, Warmwasserversorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung
Wohnungsmieter nicht zur Wartung der Heizung verpflichtet
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.07.1959
- 1 StR 296/59 -
BGH: Luftablassen aus Kfz-Reifen kann wegen Sachbeschädigung strafbar sein
Erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung des Fahrzeugs begründet Strafbarkeit
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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom15.01.2004
- 1 U 107/03 -
Schild „Auf eigene Gefahr“ zeichnet nicht zwingend von Verkehrssicherungspflichten frei
Landgericht Dresden, Urteil vom05.05.1998
- 15 S 603/97 -
Fehlende Kücheneinrichtung stellt einen Mangel der Mietsache dar
Mietminderung von 20 % gerechtfertigt
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom24.05.2002
- 2/17 S 194/01 -
Besichtigungsrecht des Vermieters bei geplantem Verkauf der Wohnung
Will der Eigentümer einer vermieteten Wohnung diese verkaufen, so steht ihm ein Recht zur Besichtigung mit dem Kaufinteressenten zu. Ein generelles Zutrittsrecht für Handwerker besteht dagegen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom08.01.1991
- 65 S 205/89 -
Ständige Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung in Küche, Wohn- und Schlafzimmer rechtfertigt Mietminderung
Ist die Küche sowie das Wohn- und Schlafzimmer ständig durchfeuchtet, modrig und mit Schimmelpilz befallen, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 80 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom14.09.2006
- 62 S 90/06 -
Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss
Ein Mieter kann seine Miete mindern, wenn die Küchenarbeitsplatte beschädigt ist, die Jalousetten, die Klingelanlage und der Bewegungsmelder defekt sind, die Badewannenabdichtung und die Schließbarkeit der Wohnungstür fehlerhaft sind, sich in einem Zimmer ein Wandriss befindet sowie wenn der Abfluss der Loggia verstopft ist. Kein Recht zur Mietminderung besteht wegen der Unerheblichkeit des Mangels bei Außenputzschäden, Verkalkungen des WC-Beckens sowie bei abgescheuerten Treppenstufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom28.11.1986
- 221 C 85/86 -
Mietminderung bei nicht funktionierender Dusche
Kann ein Mieter in seiner Wohnung die Dusche nicht nutzen, so ist er berechtigt, die Miete um 1/6 zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Köln. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom09.03.1995
- 26 C 406/94 -
Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür
Die Höhe einer Mietminderung wird danach bemessen, wie sehr die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt ist. Die fehlende Möglichkeit, eine Wohnung abzuschließen, begründet beispielsweise einen erheblichen Minderungsprozentsatz. Dagegen sind Erscheinungen wie Bauschutt auf dem Grundstück kein Minderungsgrund, wenn bei Vertragsabschluss bekannt war, dass Bauarbeiten stattfinden würden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom13.10.1980
- 61 S 171/80 -
Optische Beanstandungen stellen keine zur Mietminderung berechtigten Mängel dar
Bestehen in einer Wohnung lediglich optische Beeinträchtigungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht beeinflussen, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.04.2000
- I ZR 282/97 -
Kalkofes Mattscheibe - BGH entscheidet über Satire auf Fernsehshow
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, ob eine von einem Privatsender im Rahmen der Sendung "Kalkofes Mattscheibe" ausgestrahlte Satire auf die Fernsehshow "Der Preis ist heiß" eines anderen privaten Fernsehsenders gegen Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstößt. Lesen Sie mehr
Landgericht Kleve, Urteil vom05.02.1991
- 6 S 285/90 -
Mietminderung bei verschiedenfarbigen Fliesen im Badezimmer nach Renovierungsarbeiten
Ein Mieter kann erwarten, dass der Vermieter nach einer notwendigen Reparatur an den Abwasserleitungen des Badezimmers optisch passende Wandfliesen anbringen lässt. Ansonsten kann der Mieter die Miete wegen eines optischen Mangels mindern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fläche des Badezimmers im Vergleich zur Gesamtwohnung sehr gering ist und auch die Benutzungszeit des Badezimmers eher gering ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kleve hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Goslar, Urteil vom18.09.1973
- 8 C 716/72 -
Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der Badewanne
Bei einer nicht nutzbaren Badewanne kann eine Mietminderung von (rechnerisch) 18,75 % angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Goslar hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom20.10.1992
- 65 S 70/92 -
Keine Heizung im Winter: 100 % Mietminderung
Hat der Mieter während der Heizperiode keine Heizung und kein warmes Wasser, so kann er die Miete bis auf Null mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom31.10.1990
- 5 C 72/90 -
Mietminderung wegen defekter Hausbeleuchtung, Fäkalienrückfluss, abblätternder Farbe, defektem Badewannenabfluss und anderer Mietmängel
Für verschiedene Mängel einer Wohnung, wie defekte Abflüsse und Steckdosen und Schäden an einer Außentreppe, rechtfertigen Minderungsquoten zwischen 0,5 % und 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor. Lesen Sie mehr