Amtsgericht München, Urteil vom 13.04.2015
Tragen einer Tasche mit dem Aufdruck "FCK CPS" stellt strafbare Beamtenbeleidigung dar
Studentin zur Ableistung von 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Aufdruck "FCK CPS" auf einem Gegenstand, der gut sichtbar gegenüber bestimmten Polizeibeamten eingesetzt wird, eine strafbare Beleidigung darstellt. Das Gericht verurteilte eine 19-jährige Studentin daher wegen der Beleidigung eines Polizeibeamten zu einer Arbeitsauflage von 32 gemeinnützigen Arbeitsstunden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Studentin nahm am 5. September 2014 an einer Kundgebung der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" in München teil. Sie trug eine schwarze Umhängetasche mit sich, die in großen Lettern mit der Aufschrift "FCK CPS" bedruckt war. Die Studentin hielt die Tasche für die Umgebung gut sichtbar in den Händen, so dass auch ein bei der Versammlung eingesetzter Polizeibeamter den Schriftzug wahrnahm. Diese Aufschrift steht für den beleidigenden Ausdruck "Fuck Cops". Die Studentin wollte mit dem Tragen dieser Tasche ihre Missachtung gegenüber der Polizei ausdrücken.Ein Polizeibeamter, der zum Schutz der Kundgebung mit seinen Kollegen eingesetzt war, hatte die junge Frau zunächst angesprochen und ihr erklärt, dass der Schriftzug eine Beleidigung darstelle und forderte sie auf, die Tasche zu verdecken. Er drohte ihr auch eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Hinweisverfügung vom16.03.2017
- 7 S 8871/16 -
Hundebesitzer darf Mops weiterhin in Mietwohnung halten
Nicht individuell ausgestaltete Mietvertragsklausel stellt unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen darf
Eine in einem Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach Tierhaltung nicht gestattet ist, stellt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters dar, sofern die Parteien diese nicht individuell ausgehandelt haben, und ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, welches in seiner Hinweisverfügung das vorausgegangene Urteil des Amtsgerichts Nürnberg bestätigte. Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom11.02.2016
- S 20 AS 4798/14 -
Hartz IV: Leistungsbezieher muss Schönheitsreparaturen selbst durchführen
Durchführung von Renovierungsmaßnahmen stellt auch für weibliche Leistungsempfänger keine unzumutbare Arbeit dar
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Schönheitsreparaturen auch von Leistungsberechtigten grundsätzlich selbst - ggf. unter Zuhilfenahme von Nachbarn und Verwandten - vorzunehmen sind. Auch für weibliche Leistungsberechtigte, stellen die vorzunehmenden Renovierungsmaßnahmen keine unzumutbaren Arbeiten dar. Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom01.12.2016
- S 10 AS 816/15 -
Ohne Antrag kein ALG II: Arbeitslosengeld II gibt es erst nach Antragstellung
Hinweis auf Notwendigkeit der Antragstellung ausreichend
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Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom21.10.2016
- 10 C 103/15 -
Häufige und intensive Beleidigungen und Bedrohungen rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters
Erhebliche Störung des Hausfriedens
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Landgericht Berlin, Urteil vom29.11.2016
- 67 S 329/16 -
Geringfügig verzögerte Mietzahlungen über kurzfristigen Zeitraum von wenigen Monaten rechtfertigen weder fristlose noch ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Keine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters
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Landgericht Berlin, Urteil vom15.11.2016
- 67 S 247/16 -
Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei fehlenden Angaben zum Grund der Notwendigkeit der Wohnnutzung
Pauschale Angabe "wohnhaft bei Freunden" nicht ausreichend
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Landgericht Berlin, Beschluss vom02.02.2017
- 67 S 410/16 -
Fahrlässige Verursachung eines Wasserschadens rechtfertigt bei langjähriger beanstandungsfreier Mietdauer weder fristlose noch ordentliche Kündigung des Mieters
Erhebliche Schadenshöhe dabei unerheblich
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.05.2017
- XII ZB 415/16 -
BGH zu den Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt
Vater muss bei einem Alter seiner Tochter von fast 26 Jahren zum Studienbeginn nicht mit der Aufnahme eines Studiums rechnen
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom22.09.2016
- 2 AZR 700/15 -
BAG: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen nach Kündigung Zeit sich auf Schwerbehinderung zu berufen
Recht zur Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte unterliegt Verwirkung
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