wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. Mai 2026

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2017
- 5 Sa 462/17 -

Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit unzulässig

Lange, unbeanstandet gebliebene Tätigkeit im Landesdienst macht Weiterbeschäftigung trotz Leugnen der MfS-Tätigkeit für Land zumutbar

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), der zuletzt als stellvertretender Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin des Landes Brandenburg beschäftigt war, für unwirksam erklärt und das Land Brandenburg verpflichtet, den Kläger weiter zu beschäftigen.

Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Verfahrens war in den Jahren 1988 und 1989 in seiner Funktion als Militärarzt für das MfS als inoffizieller Mitarbeiter tätig. Seit dem Jahr 1990 war er bei dem Land Brandenburg beschäftigt und verneinte 1991 wahrheitswidrig die Frage nach einer Mitarbeit für das MfS. Nachdem er sich 2016 für die Stelle des Direktors des genannten Landesinstituts beworben hatte, erfuhr das Land von dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes von der MfS-Tätigkeit, die von dem Arbeitnehmer erneut geleugnet wurde. Das Land kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß.Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte in dem Berufungsverfahren nur noch über die fristgemäße Kündigung zu entscheiden, nachdem die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung vom Arbeitsgericht rechtskräftig... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom01.07.2015
- 13 S 154/14 -

Vermieter darf abgenutzten Teppichboden im Rahmen seiner Instand­haltungs­pflicht nicht gegen den Willen des Mieters durch Laminatboden ersetzen

Verlegen von Laminat statt Teppich stellt vorher anzukündigende Modernisierungs­maßnahme dar
Lesen Sie mehr

 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?