wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 13. März 2026

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 15.03.2017
- S 11 SO 62/15 -

Blinde haben Anspruch auf Versorgung mit Laser-Langstock

Laser-Langstock hat wesentliche Gebrauchsvorteile gegenüber herkömmlichem Blinden-Langstock

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass blinde Versicherte bei entsprechender ärztlicher Verordnung im Rahmen der Hilfs­mittel­versorgung einen Laser-Langstock an Stelle eines einfachen Blindenstocks verlangen können.

Die gesetzlich krankenversicherte Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits war als Erwachsene infolge einer Krankheit erblindet. Nach einer Umschulung hatte sie eine Beschäftigung als Masseurin gefunden. Mit Hilfe ihres Blindenstocks ist sie in der Lage, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Arbeitsstelle zu erreichen und sich selbständig zu versorgen. Die Krankenkasse übernahm die Kosten für den einfachen Blindenstock und die notwendigen Schulungen dafür. Als die Versicherte die Versorgung mit einem Laser-Langstock beantragte, wurde dies abgelehnt. Der einfache Blindenstock sei als Hilfsmittel ausreichend. Dem hielt die Versicherte entgegen, dass der beantragte Laser-Langstock nicht mit einem herkömmlichen Blindenstock vergleichbar sei. Mit dem einfachen Blindenstock könne sie nur Hindernisse wahrnehmen, die sich in unmittelbarer Bodennähe befinden. Hindernisse, die... Lesen Sie mehr

 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?