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Freitag, 17. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: zfs 2015, 395

Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 395

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 395:

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom30.01.2015
- 436 C 5546/13 -

Kein Regressanspruch des Versicherers aufgrund unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei fehlendem Einfluss der Aufklärungs­obliegenheits­verletzung auf Unfallregulierung

Entfernt sich ein Versicherungsnehmer unerlaubt vom Unfallort und begehrt er damit eine Verletzung seiner Aufklärungs­obliegenheit, steht der Kaskoversicherung bei bereits erfolgter Schadensregulierung grundsätzlich ein Regressanspruch zu. Dies gilt jedoch gemäß § 28 Abs. 3 des Versicherungs­vertrags­gesetzes (VVG) dann nicht, wenn die Obliegenheits­verletzung keinen Einfluss auf die Unfallregulierung hat. So liegt der Fall, wenn der Versicherungsnehmer am Unfallort wenige Minuten nach dem Unfall von der Polizei gestellt wird und umfassend Angaben macht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle zfs 2015, 395 wird teils auch als „zfs 15, 395“, „zfs 2015, S. 395“ oder „zfs 15, S. 395“ zitiert.