Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2015, 395
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 395
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 395:
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom30.01.2015
- 436 C 5546/13 -
Kein Regressanspruch des Versicherers aufgrund unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei fehlendem Einfluss der Aufklärungsobliegenheitsverletzung auf Unfallregulierung
Entfernt sich ein Versicherungsnehmer unerlaubt vom Unfallort und begehrt er damit eine Verletzung seiner Aufklärungsobliegenheit, steht der Kaskoversicherung bei bereits erfolgter Schadensregulierung grundsätzlich ein Regressanspruch zu. Dies gilt jedoch gemäß § 28 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dann nicht, wenn die Obliegenheitsverletzung keinen Einfluss auf die Unfallregulierung hat. So liegt der Fall, wenn der Versicherungsnehmer am Unfallort wenige Minuten nach dem Unfall von der Polizei gestellt wird und umfassend Angaben macht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2015, 395 wird teils auch als „zfs 15, 395“, „zfs 2015, S. 395“ oder „zfs 15, S. 395“ zitiert.