Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2008, 50
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2008, Seite: 50
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2008, 50:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom06.09.2007
- 2 Ss OWi 190/07 -
Handy darf bei abgeschaltetem Motor vor roter Ampel benutzt werden
Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer Entscheidung des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2008, 50 wird teils auch als „zfs 08, 50“, „zfs 2008, S. 50“ oder „zfs 08, S. 50“ zitiert.