Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 1990, 366
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 1990, Seite: 366
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 1990, 366:
Amtsgericht Bensheim, Urteil vom03.08.1990
- 6 C 644/90 -
Keine Haftung des Gastwirts für abhandengekommene Garderobe
Ein Gastwirt muss in der Regel nicht für eine abhandengekommene Garderobe eines Gastes haften. Denn ein Gastwirt ist regelmäßig nicht dazu verpflichtet die Garderobe zu verwahren. Dies gilt selbst dann, wenn der Gast von einem Kellner aufgefordert wird seine Jacke an der Garderobe aufzuhängen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bensheim hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 1990, 366 wird teils auch als „zfs 90, 366“, „zfs 1990, S. 366“ oder „zfs 90, S. 366“ zitiert.