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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unklare Verkehrslage“ veröffentlicht wurden

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2023
- 13 S 33/23 -

Linksabbieger darf bei Sichtbehinderung nur unter besonderer Vorsicht Gegenverkehr kreuzen

Geradeausverkehr darf links abbiegende Fahrzeuge rechts überholen

Ist für einen Linksabbieger die Sicht auf den Gegenverkehr durch ein anderes Fahrzeug behindert, so darf er nur unter besonderer Vorsicht den Gegenverkehr kreuzen. Zudem dürfen links abbiegende Fahrzeug rechts überholt werden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 kam es auf einer Kreuzung im Saarland zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad. Die Pkw-Fahrerin wollte nach links abbiegen. Zur gleichen Zeit beabsichtigte eine entgegenkommende Fahrzeugführerin aus ihrer Sicht ebenfalls nach links abzubiegen. Dieses Fahrzeug wurde vom Motorradfahrer rechts überholt. Um eine Kollision mit der Pkw-Fahrerin zu vermeiden, bremste der Motorradfahrer und rutschte in den Pkw hinein. Die Fahrerin klagte schließlich gegen Motorradfahrer und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2022
- 4 U 136/21 -

Verbot des Überholens an unübersichtlichen Stellen dient auch dem Schutz des Überholten

Mögliche Gefährdung des Überholten

Das Verbot zum Überholen an unübersichtlichen Stellen gemäß § 5 Abs. 2 StVO gilt auch dem Schutz des Überholten. Denn auch dieser kann durch ein Überholmanöver gefährdet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 kam es auf einer Straße im Saarland zu einem Sturz mehrerer Radfahrer. Die Radfahrer fuhren auf Rennräder in einer Gruppe. Ein von hinten kommender Golf mit einem Anhänger setzte zu einem Überholen der Gruppe an. Da an dieser Stelle die Straße eine Kurve beschrieb, erkannte der Fahrer des Golfs nicht, dass ihm ein anderen Fahrzeug... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2021
- 1 U 216/20 -

Radfahrer muss sich vor Linksabbiegen zur Fahrbahnmitte einordnen und zweite Rückschau vornehmen

Ohne Handzeichen des Radfahrers besteht für überholenden Autofahrer keine unklare Verkehrslage

Möchte ein Radfahrer nach links in ein Grundstück einbiegen, so muss er sich gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO zur Fahrbahnmitte einordnen und gemäß § 9 Abs. 5 StVO eine zweite Rückschau vornehmen. Gibt er kein Handzeichen, so liegt für einen zur Überholung ansetzenden Autofahrer keine unklare Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vor. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 kam es in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer. Der befuhr eine Straße und wollte nach links auf den Parkplatz eines Baumarktes abbiegen. Zur gleichen Zeit setzte ein von hinten kommender Autofahrer zum Überholen an. Es kam schließlich zu einer Kollision. Der... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.06.2022
- 14 U 118/21 -

Überholen einer Fahrzeugkolonne von bis zu 10 Fahrzeugen ist zulässig

Jedoch besteht erhöhte Sorgfaltspflicht

Das Überholen einer Fahrzeugkolonne von bis zu 10 Fahrzeugen ist zulässig. Eine unklare Verkehrslage nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO besteht nicht. Entsteht eine solche nachträglich, muss der Überholvorgang nicht abgebrochen werden. Jedoch besteht für den Überholenden eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 kam es auf einer Bundesstraße in Niedersachsen zu einem Verkehrsunfall. Ein Motorradfahrer überholte eine Fahrzeugkolonne von 9-10 Fahrzeugen, als aus der Kolonne ein Pkw nach links abbog. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit dem Motorrad. Das Landgericht Verden verurteilte den Fahrer des Pkw und dessen Haftpflichtversicherung... Lesen Sie mehr

Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.11.2017
- 4 U 100/16 -

Volle Haftung eines Traktorfahrers für Verkehrsunfall nach Ausscheren wegen Hindernisses ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs

Kollision mit Traktor überholenden Pkw

Schert ein Traktorfahrer mit einem großen Gespann aus, um ein Hindernis auf der Fahrbahn zu umfahren, ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten, und kollidiert er dabei mit einem den Traktor gerade überholenden Pkw, haftet der Traktorfahrer allein für die Unfallfolgen. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Abend eines Tages im Juni 2014 kam es in Hemmersdorf zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Traktor mit großem Gespann und einem Pkw. Der Traktorfahrer wollte ein am rechten Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug umfahren und scherte deshalb aus. Dabei übersah er, dass sich in diesem Moment die Pkw-Fahrerin neben dem Traktor befand. Die Pkw-Fahrerin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 18.05.2017
- 1 U 622/16 -

Am rechten Fahrbahnrand stehender Lkw mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf überholt werden

Kein Vorliegen einer unklaren Verkehrslage

Steht ein Lkw am rechten Fahrbahnrand und ist sein Warnblinklicht eingeschaltet, liegt keine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vor. Der Lkw darf daher überholt werden. Kommt es dabei zu einem Unfall, weil der Lkw plötzlich rückwärts fährt, haftet der Lkw-Fahrer allein. Dies hat das Oberlandesgericht Thüringen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Mai 2015 stoppte ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand und schaltete das Warnblinklicht ein. Sodann setzte er den Rückwärtsgang an und steuerte das Fahrzeug rückwärts. Der Lkw-Fahrer wollte damit das Abbiegen in die links gelegene Straße erleichtern. Jedoch befand sich hinter dem Lkw ein Pkw. Dieser musste... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.02.2017
- 10 U 4448/16 -

Überholen einer Fahrzeugkolonne grundsätzlich nicht unzulässig

Unklare Verkehrslage beim Überholen einer Kolonne nur bei Vorliegen besonderer Umstände

Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Fahrzeugkolonne zu überholen. Eine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) ist beim Überholen einer Kolonne nur bei Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Zusammenhang mit dem Überholen einer Fahrzeugkolonne bestehend aus mehreren Pkw zu einem Verkehrsunfall auf einer Bundesstraße. Das vorderste Fahrzeug der Kolonne fuhr mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ein in der Kolonne befindlicher Fahrer eines BMW 745i entschied sich bei klarer Sicht nach... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2017
- I-1 U 125/16 -

Stadt haftet für Kollision zwischen plötzlich wendendem Reinigungsfahrzeug und einem zur gleichen Zeit überholenden Pkw

Keine unklare Verkehrslage aufgrund gelben Blinklichts auf Reinigungsfahrzeug

Wendet ein auf der rechten Straßenseite befindliches, städtisches Reinigungsfahrzeug ohne zuvor die Richtungsänderung anzuzeigen oder eine Rückschau vorzunehmen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem zur gleichen Zeit überholenden Pkw, so haftet dafür die Stadt. Ein unzulässiger Überholvorgang liegt nicht vor, da das gelbe Blinklicht auf dem Reinigungsfahrzeug keine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO begründet. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2015 kam es zu einer Kollision zwischen einem städtischen Reinigungsfahrzeug und einem Pkw. Das Reinigungsfahrzeug befuhr mit eingeschaltetem gelbem Blinklicht und einer Geschwindigkeit von 6 km/h den rechten Fahrbahnrand einer Straße, um diese zu reinigen. Zur gleichen Zeit näherte sich von hinten ein Pkw. Als dessen Fahrer ein... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 28.10.2016
- 7 U 152/16 -

Anscheinsbeweis spricht für Verschulden des Linkabbiegers bei Kollision mit Linksüberholer

Kein Überholverbot bei fehlenden Anzeichen für bevorstehendes Linksabbiegen

Kommt es zwischen einem Linksabbieger und einem Linksüberholer zu einer Kollision, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß des Linksabbiegers gegen seine Pflichten aus § 9 Abs. 1 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO). Fehlt es an Anzeichen für ein bevorstehendes Linksabbiegen liegt keine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vor, so dass ein Überholen zulässig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Thüringen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im November 2011 auf einer Bundesstraße zu einem Verkehrsunfall als eine Postbotin mit ihrem Dienstfahrzeug nach links abbiegen wollte und dabei mit einem links überholenden Kleintransporter zusammenstieß. Nachfolgend bestand Streit über die Haftungsquote. Das Landgericht Gera nahm eine Haftungsquote von je 50 % an. Dagegen richtete sich die Berufung... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.01.2015
- 302 O 220/14 -

Bei Unfällen zwischen einem Linksabbieger und einem links überholenden Fahrzeug spricht Anscheinsbeweis für Sorgfaltsverstoß des Linksabbiegers

Schadens­ersatz­pflicht des Linksabbiegers

Kommt es zwischen einem links in ein Grundstück einbiegenden Fahrzeug und einem zur gleichen Zeit links überholenden Fahrzeug zu einem Zusammenstoß, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß des Linksabbiegers gegen die Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem links in ein Grundstück abbiegenden Lkw und einem zur gleichen Zeit links überholenden Fahrzeug zu einer Kollision. Der Fahrzeugführer klagte anschließend auf Zahlung von Schadensersatz. Der Halter des Lkw war damit nicht einverstanden. Er warf dem überholenden Fahrzeugführer einen Sorgfaltsverstoß vor. Der Fahrzeugführer hätte erkennen... Lesen Sie mehr




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