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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 17.07.2012
- 5 K 1163/11.NW -
Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig
Die Versammlung hätte dem Charakter eines Volkstrauertages entsprechen müssen
Das von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim gegenüber der NPD ausgesprochene Verbot, am Volkstrauertag einen Demonstrationszug von Haßloch nach Böhl-Iggelheim zu veranstalten, war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der NPD-Kreisverband Deutsche Weinstraße meldete Anfang November 2011 einen für sechs Stunden geplanten Trauermarsch für Sonntag, den 13. November 2011, dem Volkstrauertag, an. Danach sollte die Versammlung um 14.00 Uhr auf dem Rathausplatz in Haßloch mit einer Eröffnungskundgebung beginnen und über den Fahrrad- und Fußweg an der L 532 durch Böhl-Iggelheim zu einem Gedenkstein in unmittelbarer Nähe der L 528 mit einer dort stattfindenden Trauerkundgebung fortgesetzt werden. Vom Gedenkstein sollte der Trauermarsch durch Böhl-Iggelheim zum Denkmal des "Deutschen Befreiungskrieges" 1870/71 in der Kirchenstraße führen. Nach Angaben des klagenden Kreisverbands... Lesen Sie mehr
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