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Mittwoch, 8. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Neubaustandard“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 03.03.2023
- 16 C 301/21 -

Trittschallschutz muss die zur Zeit der Gebäudeerrichtung geltenden Anforderungen erfüllen

Grundsätzlich kein Anspruch auf Neubaustandard

Der Trittschallschutz in einer Mietwohnung muss grundsätzlich nur den Anforderungen Genüge tun, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Es besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Neubaustandard. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding von der Vermieterin unter anderem einen besseren Trittschallschutz. Die Mieterin beschwerte sich über von der über ihr gelegenen Wohnung ausgehenden Kinderlärms. Das Miethaus wurde im Jahr 1962 errichtet. Der Trittschallschutz entsprach den Anforderungen, die zu dieser Zeit galten.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Mieterin. Dieser stehe kein Anspruch auf einen besseren Trittschallschutz zu. Für die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen komme es auf dem Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes... Lesen Sie mehr