die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kontaktpersonennachverfolgung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.2020
- 13 B 695/20.NE -
Corona-Pandemie: Erhebung von Kundenkontaktdaten zur Eindämmung von COVID-19 rechtmäßig
Informationelle Selbstbestimmung tritt gegenüber Schutz von Leben und Gesundheit vorübergehend zurück
Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren mit Beschluss entschieden, dass die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorgesehene Datenerhebung zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich der Gastronomie, des Friseurhandwerks und der Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig ist.
Zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten sieht die Coronaschutzverordnung für bestimmte Wirtschaftsbereiche die papiergebundene Erfassung der Kundenkontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise) vor. Die Kontaktdaten sind vier Wochen aufzubewahren und danach zu vernichten. Eine Weitergabe an, die für die Nachverfolgung zuständige Behörde erfolgt nur auf deren Verlangen.Gegen die Regelungen zur Kontaktdatenangabe in Restaurants, Fitnessstudios und Friseursalons hatte sich ein Bochumer Rechtsanwalt gewandt und geltend gemacht, die Datenerhebung verletze ihn... Lesen Sie mehr