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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gegenleistung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2021
- I-24 U 301/20 -
Gegenleistung für mietweise Gebrauchsüberlassung können auch Dienstleistungen im Form von Beratungstätigkeiten sein
Kein Anspruch des Vermieters auf Zahlung von Geld
Für eine mietweise Gebrauchsüberlassung kann auch eine andere Gegenleistung als Geld vereinbart werden, wie etwa Dienstleistungen in Form von Beratertätigkeiten. In diesem Fall besteht für den Vermieter kein Anspruch auf Zahlung von Geld. Dies hat Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten zwei Personen zwei Mietverträge über die Gebrauchsüberlassung zweier Fahrzeuge geschlossen. Als Gegenleistung sollte der Mieter Dienstleistungen im Bereich der Marketingberatung erbringen. Im Jahr 2018 erhob die Vermieterin beim Landgericht Wuppertal schließlich Klage auf Zahlung des Mietzinses in Höhe von über 8.000 €. Die Vermieterin wollte eine Geldzahlung. Nachdem das Landgericht eine Entscheidung getroffen hatte, musste das Oberlandesgericht Düsseldorf über den Fall entscheiden.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass der Klägerin kein Anspruch auf Zahlung eines Mietzinses... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2017
- B 11 AL 19/16 R und B 11 AL 5/16 R -
BSG zur Sperrzeit bei fehlenden Eigenbemühungsnachweisen
Arbeitsagentur muss "Gegenleistung" zusagen
Eine Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen mit der Folge eines Wegfalls des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von zwei Wochen tritt auch dann ein, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen lediglich nicht nachgewiesen hat. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass in der Eingliederungsvereinbarung im Gegenzug auch bereits vermittlungsunterstützende Leistungen (Übernahme von Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) zugesagt worden sind. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Revisionsverfahren bekanntgegeben.
Im ersten Verfahren war für den arbeitslosen Kläger in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt worden, dass er sich fünfmal im Monat um Stellen bewerben müsse. Die Bewerbungsaktivitäten sollten jeweils anhand einer Liste dokumentiert und bis zum Monatsende bei der Arbeitsagentur per Post eingereicht werden.Die Arbeitsagentur sagte in der Vereinbarung Leistungen... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 02.04.2014
- B 4 AS 26/13 R -
Kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus einer Eingliederungsvereinbarung
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darf nicht von Erbringung einer Gegenleistung abhängig gemacht werden
Das Jobcenter darf einem Arbeitslosen im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung nicht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zusagen, wenn der Leistungsempfänger im Gegenzug dafür ein Studium an einer Hochschule absolviert. Dies entschied das Bundessozialgericht und erklärte die entsprechende Regelung des Jobcenters für nichtig.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das beklagte Jobcenter mit dem Kläger eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, in der sich der Beklagte verpflichtete, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zu drei Jahren zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Kläger, während dessen ein Studium an einer Hochschule zu absolvieren und den Studienabschluss nachzuholen.... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.1995
- 10 AZR 49/94 -
Ruht das Arbeitsverhältnis besteht kein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt
13. Monatsgehalt ist als Vergütungsbestandteil abhängig von der Arbeitsleistung
Steht die Zahlung des 13. Monatsgehalts in Abhängigkeit von der Arbeitsleistung, so besteht die Zahlung nicht, wenn das Arbeitsverhältnis etwa wegen Erziehungsurlaub ruht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Parteien stritten über die Zahlung eines 13. Monatsgehalts. Die Klägerin war bei der Beklagten beschäftigt. Im Anstellungsvertrag hieß es unter anderem: "Zum Jahresende wird ein 13. Monatsgehalt gezahlt." Die Klägerin nahm in den Jahren 1991 und 1992 Erziehungsurlaub. Die Beklagte zahlte ihr deswegen für diese Jahre kein 13. Monatsgehalt.... Lesen Sie mehr
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