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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fettabsaugung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.03.2023
- VI 38/20 -
Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) steuerlich absetzbar
Behandlungskosten sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls ab dem Jahr 2016 regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Die Klägerin litt seit Jahren an einem Lipödem (krankhafte Fettverteilungsstörung). Da konservative Behandlungen keine Besserung bewirkten, unterzog sie sich im Streitjahr (2017) auf Anraten des behandelnden Arztes einer Liposuktion. Die Krankenkasse übernahm die Kosten der Operation nicht, da der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen (GBA) –trotz jahrelanger Prüfung– immer noch keine entsprechende Kostenübernahmeempfehlung ausgesprochen hatte. Die Klägerin machte den Aufwand als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt lehnte dies unter Berufung auf BFH-Rechtsprechung zu früheren Zeiträumen ab, da es sich um eine wissenschaftlich... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 11.01.2018
- S 63 KR 53/14 -
Krankenversicherung muss Kosten für medizinisch notwendige Liposuktion übernehmen
Behandlung ist Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstatten
Das Sozialgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist, eine medizinisch notwendige Fettabsaugung (Liposuktion) im Rahmen einer stationären Behandlung als Krankenkassenleistung zu übernehmen.
Die 1969 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls, die unter einem Lipödem der Beine leidet, hatte bereits im Jahr 2011 vor dem Sozialgericht Oldenburg die Durchführung einer Liposuktionsbehandlung erstritten und diese 2013 in Anspruch genommen. Im September 2013 beantragte die Klägerin bei der Krankenkasse erneut die Durchführung einer Liposuktionsbehandlung, weil sie in den... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.08.2018
- L 16 KR 362/18 B ER -
Keine Genehmigungsfiktion für Fettabsaugung bei Antragstellung während Auslandsurlaub
Neue gesetzliche Regelung für Genehmigungsfiktion darf nicht zu Rechtsmissbrauch führen
Bearbeitet die Krankenkasse einen Antrag nicht rechtzeitig, gilt er als genehmigt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verwies in einer Entscheidung jedoch darauf, dass diese neue gesetzliche Regelung nicht zu Rechtsmissbrauch führen darf.
Im zugrunde liegenden Eilverfahren beantragte eine 53-jähigen Frau aus dem Landkreis Osterholz mit der sogenannten Genehmigungsfiktion eine Liposuktion von ihrer Krankenkasse. Die Frau litt seit vielen Jahren an vermehrten Fetteinlagerungen in Armen und Beinen; bei einer Größe von 1,68 m wog sie 87,5 kg. Nachdem die Krankenkasse innerhalb eines laufenden Widerspruchsverfahrens mitgeteilt... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2003
- 8 U 18/02 -
Deformationen an Rücken, Flanke und Hüfte nach fehlerhaft durchgeführter Fettabsaugung begründet Schmerzensgeldanspruch
Schmerzensgeld von 4.000 Euro aufgrund unregelmäßiger Konturen und starken Eindellungen
Führt eine fehlerhaft durchgeführte Fettabsaugung zu unregelmäßigen Konturen und starken Eindellungen, so können diese Deformationen ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar und Oktober 1996 unterzog sich eine 48-jährige Frau einer ambulanten Fettabsaugung (sogenannte Liposuktion). Da die Maßnahmen zu einem unbefriedigten Ergebnis führten - die Frau litt nach den Behandlungen unter Deformationen im Bereich des Bauches, des Rückens, der Flanken und der Hüfte -, begab sie sich zu einem anderen Schönheitsarzt,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2015
- S 27 KR 371/15 -
Verspätete Entscheidung der Krankenkasse über Leistungsantrag führt zu Kostenübernahmepflicht
Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Leistungsantrag entscheiden
Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Barmer GEK verurteilt, einer Versicherten eine ambulante Liposuktion (Fettabsaugung) an den oberen und unteren Extremitäten als Sachleistung zu erbringen, weil die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse deutlich zu spät erfolgte.
Die 29 Jahre alte aus Langenfeld stammende Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Ihren im Dezember 2014 bei der Beklagten gestellten Antrag, dem eine befürwortende Stellungnahme zweier Fachärzte beigefügt war, lehnte die Beklage erst etwa fünf Wochen später ab.Das Sozialgericht Düsseldorf gab der dagegen... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 13.03.2015
- S 47 KR 541/11 -
Krankenkasse muss Kosten für medizinisch notwendige Fettabsaugung bezahlen
Neue Behandlungsmethoden im Bereich der stationären Behandlung grundsätzlich zugelassen
Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
Die 51 Jahre alte Versicherte des zugrunde liegenden Verfahrens leidet an beiden Beinen an einem Lipödem - sogenannte Reiterhose - im schwersten Stadium mit erheblichen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen der Beine. Weitere Beschwerden resultieren aus der fortgeschrittenen Arthrose in den Kniegelenken. Die konservativen Behandlungsmaßnahmen wie manuelle Lymphdrainage, Kompressionsbehandlung... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2015
- L 5 KR 228/13 -
Versicherter hat bei Lipödem keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Fettabsaugung
Gesicherte medizinische Erkenntnisse über Qualität und Wirksamkeit einer Liposuktion zur Behandlung von Lip- und Lymphödemen nicht gegeben
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einem Lip- oder Lymphödem mit Fettvermehrung an den Gliedmaßen leiden, haben keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre Fettabsaugung (Liposuktion). Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Grundsatzurteil.
Für die ambulante Behandlung steht dies schon länger fest, weil es sich bei der Liposuktion um eine neue Behandlungsmethode handelt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) noch keine Empfehlung abgegeben hat. Gleiches gilt nach der Entscheidung des Landessozialgerichts auch, wenn die Liposuktion stationär im Krankenhaus durchgeführt werden soll. Auch bei stationärer Behandlung... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.02.2013
- L 1 KR 391/12 -
Medizinisch notwendige Fettabsaugung im Krankenhaus wird auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt
Krankenkasse muss stationäre Liposuktion bezahlen
Ist eine stationäre Fettabsaugung medizinisch notwendig, kann sich die Krankenkasse nicht darauf berufen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmethode nicht in Richtlinien empfohlen hat. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall litt eine 29-jährige Frau aus Nordhessen an Armen, Beinen und Gesäß an einer schmerzhaften Fettgewebsvermehrung, einem so genannten Lipödem. Sie beantragte bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Fettabsaugung (Liposuktion).Die Krankenkasse verwies darauf, dass die konservativen Therapiemöglichkeiten wie z.B. Gewichtsreduktion... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2013
- L 4 KR 3517/11 -
Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugung nicht übernehmen
Behandlungsmethode der Fettabsaugung nicht als Kassenleistung zugelassen
Die Fettabsaugung gehört grundsätzlich nicht zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Kassenleistungen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Die gesetzlich krankenversicherte Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls leidet an einer Fettverteilungsstörung im Bereich des Gesäßes und beider Oberschenkel (so genannte Reiterhose). Sie wiegt 91 kg bei einer Körpergröße von 1,57 m. Durch Sport und eine Ernährungsumstellung war es ihr gelungen, ihr Körpergewicht um mehr als 10 kg zu reduzieren. An den Oberschenkeln hatte sich... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 13.07.2010
- S 13 KR 62/10 -
Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Fettabsaugung
Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlen / Patientin bleibt auf ihren Kosten für Behandlung eines schmerzhaften Lipödems sitzen
Wenn eine Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als empfohlene neue Methode anerkannt ist, stellt sie keinen Leistungsgegenstand der Gesetzlichen Krankenversicherungen dar. Eine Kostenübernahme kann damit von der Krankenkasse verweigert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Aachen hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Krankenkasse zu Recht die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung verweigert hatte. Die bei der Krankenkasse Versicherte litt unter einem Lipödem der Beine und Arme sowie an Übergewicht und beantragte durch ihren Arzt die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung zur Behandlung des Lipödems unter stationären Bedingungen. In der... Lesen Sie mehr
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