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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erhöhte Hundesteuer“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 21.11.2023
- 9 LA 89/23 -

Beißvorfall und Feststellung der Gefährlichkeit rechtfertigt Erhebung der erhöhten Hundesteuer

Beißen eines Menschen begründet gesteigerte Aggressivität des Hundes

Hat ein Hund einen Menschen gebissen und ist die Gefährlichkeit des Hundes bestandskräftig festgestellt worden, rechtfertigt dies nach § 3 Abs. 1 d) und 2 a) der Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück die Erhebung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde. Durch den Beißvorfall ist der Hund in der Öffentlichkeit durch seine gesteigerte Aggressivität aufgefallen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 biss ein Dobermann in Osnabrück einen Inlineskaterfahrer in den linken Oberschenkel. Die zuständige Behörde stellte nachfolgend im Mai 2019 die Gefährlichkeit des Hundes bestandskräftig fest. Im Juni 2021 wurde gegenüber der Halterin des Hundes aufgrund des Beißvorfalls und der Gefährlichkeitsfeststellung die erhöhte Hundesteuer von 720 € festgesetzt. Dagegen richtete sich die Klage der Hundehalterin. Sie meinte, für die erhöhte Hundesteuer sei neben der Gefährlichkeitsfeststellung erforderlich, dass der Hund tatsächlich wegen einer gesteigerten Aggressivität gefährlich sei. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr