die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „elektrische Steigleitungen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Bremen, Urteil vom 02.11.2023
- 2 S 258/20 -
Erneuerung elektrischer Steigleitungen zwecks Ermöglichung des Betriebs von Elektrogeräten ist keine Modernisierung
Herstellung des vertragsgemäßen Zustands
Die Erneuerung elektrischer Steigleitungen stellt keine Modernisierung dar, wenn dadurch erst der gefahrlose und störungsfreie Betrieb von handelsüblichen Elektrogeräten ermöglicht wird. In diesem Fall liegt keine Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB vor, sondern die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Abschluss mehrerer Arbeiten an einem Mietshaus in Bremen machte die Vermieterin im Oktober 2019 eine Modernisierungsmieterhöhung geltend. Zu den Arbeiten gehörte unter anderem die Erneuerung der Elektrosteigleitungen im Treppenhaus. Nach Angabe der Vermieterin sollte damit die Stromversorgung an den heutigen Stand der Technik angepasst werden, um jedem Mieter einen gefahrlosen und störungsfreien Betrieb der heute zur Standardausstattung zählenden Haushaltsgeräte und sonstige technische Geräte zu ermöglichen. Da sich eine Mieterin weigerte, die Mieterhöhung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr