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Donnerstag, 9. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „einfache elektronische Signatur“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 04.12.2023
- 9 U 141/23 -

Berufungseinlegung per beA ohne Signatur unzulässig

Formvorschriften nicht eingehalten

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Berufung unzulässig ist, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde.

Eine Rechtsanwältin legte für ihre Mandantin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ein. Die Berufungsschrift übermittelte sie am letzten Tag der Berufungsfrist als elektronisches Dokument. Hierfür benutzte sie ein besonderes elektronisches Postfach, welches für die sichere Kommunikation von Rechtsanwälten mit u. a. Gerichten vorgesehen ist. Die Berufungsschrift endete mit der Zeile "(Rechtsanwältin)". Oberhalb dieser Zeile war weder eine Unterschrift noch der Name der Rechtsanwältin zu finden. Der Name der Rechtsanwältin wurde nur im Briefkopf der Rechtsanwaltskanzlei aufgeführt. Eine qualifizierte elektronische Signatur wurde ebenfalls nicht verwendet. ... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.04.2023
- I ZB 84/22 -

Voll­streckungs­antrag in Justiz­beitreibungs­sachen kann ohne besondere Formerfordernisse elektronisch eingereicht werden

Auch keine zusätzliche Einreichung in Papierform mit Unterschrift und Dienstsiegel erforderlich

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Voll­streckungs­antrag in Justiz­beitreibungs­sachen als elektronisches Dokument eingereicht werden kann und keinen weiteren Anforderungen unterliegt als andere elektronisch eingereichte Dokumente. Ausreichend ist entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine einfache elektronische Signatur bei Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg.

Die Vollstreckungsbehörde betreibt für den Gläubiger, das Land Niedersachsen, gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen Gerichtskostenforderungen. Sie beantragte die Abnahme der Vermögensauskunft und bei unentschuldigtem Fernbleiben der Schuldnerin den Erlass eines Haftbefehls. Der Antrag schließt mit dem Namen "C. " und wurde über das besondere elektronische Behördenpostfach... Lesen Sie mehr