Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2014, 367
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2014, Seite: 367
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2014, 367:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.02.2014
- VI ZR 383/12 -
Beschädigung eines Pkw während behördlich angeordneten Abschleppvorgangs: Keine Haftung des Abschleppunternehmers
Wird ein Fahrzeug während eines behördlich angeordneten Abschleppvorgangs beschädigt, so haftet dafür nicht das Abschleppunternehmen. Insofern bestehen etwaige Schadenersatzansprüche nur gegenüber der Behörde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2014, 367 wird teils auch als „r+s 14, 367“, „r+s 2014, S. 367“ oder „r+s 14, S. 367“ zitiert.