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Fundstelle: jurisPR-FamR 4/2015, Anm. 1, Ernst Heitmann
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2015, Ausgabe: 4, Anmerkung: 1, Autor: Ernst Heitmann
Bundesgerichtshof, Beschluss vom17.09.2014
- XII ZB 202/13 -
BGH stärkt Recht auf Sterbehilfe für Wachkoma-Patient ohne Patientenverfügung: Für Feststellung des behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten strenge Beweismaßstäbe
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. Das Gericht verwies darauf, dass das Betreuungsgericht gemäß § 1904 Abs. 3 BGB zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet ist, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betroffenen entspricht. Für die Feststellung dieses behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten dabei jedoch strenge Beweismaßstäbe. Lesen Sie mehr
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