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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: jurisPR-FamR 4/2015, Anm. 1, Ernst Heitmann

juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2015, Ausgabe: 4, Anmerkung: 1, Autor: Ernst Heitmann

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
jurisPR-FamR 4/2015, Anm. 1, Ernst Heitmann:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom17.09.2014
- XII ZB 202/13 -

BGH stärkt Recht auf Sterbehilfe für Wachkoma-Patient ohne Patientenverfügung: Für Feststellung des behandlungs­be­zogenen Patientenwillens gelten strenge Beweismaßstäbe

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. Das Gericht verwies darauf, dass das Betreuungsgericht gemäß § 1904 Abs. 3 BGB zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet ist, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betroffenen entspricht. Für die Feststellung dieses behandlungs­be­zogenen Patientenwillens gelten dabei jedoch strenge Beweismaßstäbe. Lesen Sie mehr

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