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Fundstelle: jurisPR-ArbR 29/2014, Anm. 1, Thomas Kloppenburg
juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR),
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 29, Anmerkung: 1, Autor: Thomas Kloppenburg
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom12.06.2014
- C-118/13 -
Anspruch auf Abgeltung bezahlten Jahresurlaubs bleibt auch im Falle des Todes eines Arbeitnehmers erhalten
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr
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