Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: jM 2014, 14 (Frank Götsche)
juris - Die Monatszeitschrift (jM),
Jahrgang: 2014, Seite: 14, Entscheidungsbesprechung von Frank Götsche
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
jM 2014, 14 (Frank Götsche):
Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.06.2013
- XII ZB 39/11 -
Kindesunterhalt: Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens nur bei realer Beschäftigungschance des arbeitslosen Unterhaltspflichtigen
Ist ein Arbeitsloser gegenüber seinem Kind unterhaltspflichtig und nimmt er eine zumutbare Arbeit nicht auf, so kann das fiktiv erzielte Einkommen berücksichtigt werden. Zudem setzt das Unterhaltsverfahren das volljährig gewordene Kind nur fort, wenn es damit einverstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle jM 2014, 14 (Frank Götsche) wird teils auch als „jM 14, 14“, „jM 2014, S. 14“ oder „jM 14, S. 14“ zitiert.