Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZWE 2017, 145
Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE),
Jahrgang: 2017, Seite: 145
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZWE 2017, 145:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom13.01.2017
- 2/13 S 186/14, 2-13 S 186/14 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer Anbringen einer Klimaanlage erlauben
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss gemäß § 22 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) einem einzelnen Wohnungseigentümer das Anbringen einer Klimaanlage an der Außenfassade erlauben. Denn in diesem Fall liegt keine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 1 bis 5 BGB vor. Vielmehr ist gemäß § 22 Abs. 1 WEG die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZWE 2017, 145 wird teils auch als „ZWE 17, 145“, „ZWE 2017, S. 145“ oder „ZWE 17, S. 145“ zitiert.