Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZNotP 2001, 204
Zeitschrift für die Notarpraxis (ZNotP),
Jahrgang: 2001, Seite: 204
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZNotP 2001, 204:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.01.2001
- II ZR 331/00 -
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, neuerdings auch GbR abgekürzt) ist rechtsfähig und parteifähig, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet. Sie kann also unter eigenem Namen klagen und verklagt werden, wenn sie in eigenem Namen Verpflichtungen eingeht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZNotP 2001, 204 wird teils auch als „ZNotP 01, 204“, „ZNotP 2001, S. 204“ oder „ZNotP 01, S. 204“ zitiert.