Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2019, 868
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2019, Seite: 868
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2019, 868:
Landgericht Lüneburg, Beschluss vom13.06.2019
- 6 S 1/19 -
Falsche Mieterselbstauskunft über Vermögensverhältnisse rechtfertigt fristlose Kündigung trotz fehlender Mietrückstände
Verschweigt ein Wohnungsmieter zu Mietbeginn Schulden und gibt damit eine falsche Mieterselbstauskunft über die Vermögensverhältnisse ab, kann ihm trotz dessen, dass keine Mietrückstände vorliegen, gemäß § 543 Abs. 1 BGB fristlos gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2019, 868 wird teils auch als „ZMR 19, 868“, „ZMR 2019, S. 868“ oder „ZMR 19, S. 868“ zitiert.