Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2005, 524
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2005, Seite: 524
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2005, 524:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2005, 524 wird teils auch als „ZMR 05, 524“, „ZMR 2005, S. 524“ oder „ZMR 05, S. 524“ zitiert.