Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 1955, 233
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 1955, Seite: 233
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 1955, 233:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom08.04.1954
- 7 S 624/53 -
Wintermonate im Rheinland: Heizperiode von Oktober bis April
Der Vermieter ist grundsätzlich nur in den Wintermonaten von Oktober bis April verpflichtet die Heizung in Betrieb zu halten. In den Übergangsmonaten September und Mai besteht kein Anspruch des Mieters auf eine funktionierende Heizung. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 1955, 233 wird teils auch als „ZMR 55, 233“, „ZMR 1955, S. 233“ oder „ZMR 55, S. 233“ zitiert.