Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZEV 2002, 152
Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV),
Jahrgang: 2002, Seite: 152
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZEV 2002, 152:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom27.06.2000
- 15 W 13/00 -
Testament mit Oberschrift nur ausnahmsweise gültig
Das Oberlandesgericht Hamm hat noch einmal darauf hingewiesen, dass ein eigenhändiges Testament unterschrieben sein muss. Die Unterschrift muss Fortsetzung und Abschluss der Testamentserrichtung sein. Sie gehört grundsätzlich an den Schluss der Urkunde. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle ZEV 2002, 152 wird teils auch als „ZEV 02, 152“, „ZEV 2002, S. 152“ oder „ZEV 02, S. 152“ zitiert.