Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2022, 50
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2022, Seite: 50
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2022, 50:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.10.2021
- IV ZR 236/20 -
BGH: Kein Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge zwischen Duschwanne und Wand
Kommt es wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand zu einem Wasserschaden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008. Die Duschwanne, Fuge und angrenzende Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2022, 50 wird teils auch als „WuM 22, 50“, „WuM 2022, S. 50“ oder „WuM 22, S. 50“ zitiert.