Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2020, 151
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2020, Seite: 151
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2020, 151:
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom22.08.2019
- 201 C 229/19 -
Mieter kann Betriebskostenabrechnung bei Bestreiten der Leistungserbringung auch ohne Belegeinsicht reklamieren
Bestreitet ein Mieter, dass umgelegte Leistungen erbracht wurden, so kann er die Betriebskostenabrechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht reklamieren. Nebenkosten können nur umgelegt werden, wenn die Leistungen erbracht wurden. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2020, 151 wird teils auch als „WuM 20, 151“, „WuM 2020, S. 151“ oder „WuM 20, S. 151“ zitiert.