Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2018, 48
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2018, Seite: 48
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2018, 48:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom13.07.2017
- I ZB 103/16 -
BGH: Zwangsräumung eines besetzten Hauses setzt Identifizierbarkeit der zu räumenden Hausbesetzer durch Vollstreckungstitel voraus
Soll ein besetztes Haus mittels eines Vollstreckungstitels zwangsgeräumt werden, so muss der Titel die Identifizierung der Hausbesetzer ermöglichen. Ist dies nicht der Fall, so ist die Zwangsräumung unzulässig. Der Grundstückseigentümer ist dann auf das Polizei- und Ordnungsrecht zu verweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2018, 48 wird teils auch als „WuM 18, 48“, „WuM 2018, S. 48“ oder „WuM 18, S. 48“ zitiert.