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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2017, 134

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 134

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 134:

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom07.02.2017
- 67 S 20/17 -

Schönheits­reparatur­klausel umfasst nicht Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke

Die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke wird nicht von der Schönheits­reparatur­klausel umfasst und muss daher nicht vom Mieter durchgeführt werden. Zudem rechtfertigt eine unzureichende Kooperation des Mieters bei der Beseitigung von Bagatellmängeln bei einem langjährigen beanstandungsfreien Mietverhältnis weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2017, 134 wird teils auch als „WuM 17, 134“, „WuM 2017, S. 134“ oder „WuM 17, S. 134“ zitiert.